Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

WEG WEG-Eigentümerversammlung darf nicht an einem Feiertag stattfinden

Das Amtsgericht (AG) Biedenkopf hat nun festgestellt: Die Terminierung einer Wohnungseigentümerversammlung an einem allgemeinen christlichen Feiertag ist unzumutbar. Dies gelte auch, wenn alle Miteigentümer muslimischen Glaubens sind.

Was war passiert?

Die Parteien als Miteigentürmer einer Wohnungseigentümergesellschaft, allesamt Geschwister, von denen eine Person die Verwalterrolle innehatte, konnten sich nicht auf einen Termin zur Eigentümerversammlung einigen. Dennoch wurde die WEG-Versammlung an einem gesetzlichen Feiertag abgehalten. Zwei Geschwister fochten sämtliche Beschlüsse als ungültig an.

Das Amtsgericht:

An die Anforderungen, Regelungen und Einschätzungen bezüglich gesetzlicher Feiertage müssen sich sämtliche im Bundesgebiet aufhaltende Personen gleichermaßen halten und richten. Es gelten insoweit die Regelungen, die für das Bundesland gelten, in dem sich die Beteiligten aufhalten.

Daher hat das AG schon die Einladung zu einer Eigentümerversammlung an einem gesetzlichen Feiertag (hier: Christi Himmelfahrt) für nicht ordnungsgemäß gehalten. Dies gelte auch, wenn bei früheren Eigentümerversammlungen, die an Feiertagen stattgefunden hatten, keine Vorbehalte geäußert wurden. Das AG hat, da die abgehaltene Eigentümerversammlung darüber hinaus an einem weiteren formalen Mangel der Beschlussfähigkeit litt, alle in der Versammlung gefassten Beschlüsse für ungültig erklärt.

AG Biedenkopf, Urteil vom 14.9.2020, 50 C 208/19

Beitrag veröffentlicht am
1. Dezember 2020

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
23.09.2026

Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten

Beitrag lesen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Verbraucherrecht
23.09.2026

Autokauf: Beweislastumkehr bei Mängeln

Auch wenn für einen Fahrzeugbrand mehrere Ursachen denkbar sind, kann die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greifen

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen