Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Corona
Gehaltszahlung in Zeiten von Betriebsschließung und Quarantäne
Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers legt Anspruch auf Bezahlung fest - auch wenn eine solche Situation wie die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Die Betriebsrisikolehre des Bundesarbeitsgerichts legt aber fest, wer das (wirtschaftliche) Risiko trägt, wenn die Arbeit ohne Verschulden des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht erbracht werden kann.
Katharina Müller · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Lohnsteuer
Elektromobilität: Vom Arbeitgeber gewährte „Aufladevorteile“ sind lohnsteuerfrei
Kann ein Arbeitnehmer sein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens kostenlos oder verbilligt aufladen, ist dieser „Aufladevorteil“ seit 2017 lohnsteuerfrei. Unerheblich ist dabei, ob ein privates oder ein betriebliches Fahrzeug aufgeladen wird.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Verkehrsrecht
Der selbstverschuldete Verkehrsunfall
Jeder von uns wird nach einer brenzligen Verkehrssituation schon mal gedacht haben: „Das war aber knapp, Glück gehabt.“ Kein Verkehrsteilnehmer ist jedoch davor gefeit, selbst einmal einen Verkehrsunfall zu verschulden. Was passiert dann mit dem eigenen Schaden?
Vergaberecht
Neues öffentliches Vergaberecht in Polen
Am 1. Januar 2021 tritt das neue und viel diskutierte Gesetz über das öffentliche Auftragswesen in Kraft. Welche Auswirkungen hat die Änderung auf Unternehmen?
Dr. Robert Lewandowski · DLP Dr. Robert Lewandowski & Partners sp.k., Warszawa (Polen)
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Kosten vor Anschaffung des Mietobjekts sind nicht in die 15%-Grenze einzurechnen
Wenn Vermieter in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung ihres Mietobjekts umfangreiche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie durchführen, drohen ihnen erhebliche steuerliche Nachteile. Der Grund:
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)