Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau: Finanzverwaltung klärt über Detailfragen auf

Um steuerliche Anreize für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz).

Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben zur neuen Sonderabschreibung veröffentlicht, das viele Detailfragen rund um die Förderung klärt. Die neue Sonderabschreibung soll einen Anreiz für private Investoren schaffen, bezahlbaren Mietwohnraum zu errichten, und das Investoreninteresse vom Luxussegment im Wohnungsbau ablenken.

Die Sonderabschreibung beläuft sich auf bis zu 5 % pro Jahr (über einen Zeitraum von vier Jahren). Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, maximal jedoch 2.000 € pro Quadratmeter der Wohnfläche (Förderhöchstgrenze).

Begünstigt sind Bauprojekte zur Schaffung neuer Mietwohnungen, bei denen die Bauanträge nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt worden sind. Weitere Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche nicht mehr als 3.000 € betragen und die Wohnung für zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet wird.

Hinweis: Die Baukostenobergrenze von 3.000 € ist nicht mit der Förderhöchstgrenze von 2.000 € zu verwechseln, denn Erstere entscheidet über das „Ob“ der Förderung, während Letztere lediglich die Höhe der Abschreibung deckelt. Wird die Baukostenobergrenze überschritten, führt dies zum vollständigen Ausschluss von der Sonderabschreibung, während bei Überschreitung der Förderhöchstgrenze lediglich ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus der Abschreibung herausfällt.

Da die reguläre lineare Gebäudeabschreibung von 2 % pro Jahr parallel neben der Sonderabschreibung genutzt werden kann, lassen sich in den ersten vier Jahren somit insgesamt 28 % der Kosten steuerlich absetzen.

Hinweis: Wer die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig vor dem Start des Bauprojekts an seinen steuerlichen Berater wenden, damit dieser die Einhaltung der Fördervoraussetzungen überwachen kann.

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Informationstechnologie, Informationstechnologierecht, IT-Recht, Internetrecht, Europarecht
13.09.2025

EU AI Act 2025: Ihr Fahrplan für rechtssichere und erfolgreiche KI-Nutzung im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute zahlreiche Geschäftsprozesse – vom Kundenservice über das Personalmanagement bis hin zur Produktion und Logistik. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Effizienzsteigerungen, die KI-Systeme bieten. Mit der Verabschiedung des EU AI Act steht jedoch ein Paradigmenwechsel bevor.

Beitrag lesen
Auto-Unfall-Verkehr
Schadensrecht, Schadensersatzrecht
28.08.2025

Fiktive Schadensabrechnung trotz niedrigerer tatsächlicher Reparaturkosten?

Geschädigte müssen bei fiktiver Abrechnung keine tatsächlichen Reparaturkosten nachweisen

Beitrag lesen
Auto-Unfall-Verkehr
Gewährleistungsrecht, Kaufrecht
28.08.2025

Normaler Verschleiß oder Mangel?

Bei Gebrauchtwagen muss der Verkäufer nicht über typische Abnutzungserscheinungen aufklären

Beitrag lesen