Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Wert der sozialen Einbindung des Erblassers bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Wenn der Erblasser eine Schenkung macht und mit dem Beschenkten hierbei vereinbart, dass die Zuwendung unter Anrechnung auf bereits erbrachte und noch zu erbringende Pflege -/Betreuungsleistungen erfolgt, kann dies zu einer Verringerung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.
Reinhart Eberspächer · EBERSPÄCHER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Böblingen (Deutschland)
Verkehrsrecht
Winterreifen im Straßenverkehr - Pflicht oder bloße Empfehlung?
Es wird wieder kalt und es stellt sich für viele Autofahrer erneut die Frage - sind Winterreifen Pflicht oder lediglich eine Empfehlung? Wir klären auf!
Mietrecht
Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation
Ein Mieter hat gemäß § 554 Abs. 1 S. 1 BGB gegenüber seinem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen. Die Kosten für den Einbau trägt dabei grundsätzlich der Mieter selbst.
Cansu Ferhatoglu · EBERSPÄCHER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Böblingen (Deutschland)
Mietrecht
Untervermietung der Einzimmerwohnung: Mieter darf auch Einzimmerwohnung untervermieten
Mieter dürfen in aller Regel untervermieten, nachdem sie ihren Vermieter um eine entsprechende Genehmigung gebeten haben. Eine Untervermietung einer Einzimmerwohnung erscheint auf den ersten Blick zwar unsinnig, was auch der beklagte Vermieter in diesem Fall so sah.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Baurecht
„Schlüsselfertig“ – was bedeutet das?
Der BGH hat mit einer Entscheidung vom 2.11.2022 (BGH VII ZR 22/20) klargestellt, dass der Begriff „schlüsselfertig“ eine funktionale Beschreibung des Leistungsinhalts des geschlossenen Vertrages darstellt und konkrete Leistungsbeschreibungen (aus dem Vertrag) insoweit vorgehen. Lediglich bei Lücken der konkreten Leistungsbeschreibung können diese durch die Schlüsselfertigkeitsklausel gefüllt werden. Eine solche Lücke liegt nicht vor, wenn ausdrücklich bestimmte Leistungen herausgenommen werden.
Stefan Scheytt · Klein & Partner mbB Rechtsanwälte , Böblingen (Deutschland)