Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation

Ein Mieter hat gemäß § 554 Abs. 1 S. 1 BGB gegenüber seinem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen. Die Kosten für den Einbau trägt dabei grundsätzlich der Mieter selbst.

Der Anspruch auf Zustimmung besteht aber dann nicht, wenn der Einbau einer solchen E-Ladestation dem Vermieter unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.

Wann dies der Fall ist kann nur durch eine Einzelfallprüfung geklärt werden.

Der Anspruch des Mieters beschränkt sich nicht nur auf die Ersteinrichtung einer Ladeinfrastruktur, sondern auch auf Maßnahmen, die der Verbesserung oder Erhaltung einer bereits vorhandenen Lademöglichkeit dienen. Wenn der Mieter seinen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer solchen Anlage geltend macht, sollte unbedingt auch beachtet werden, dass dieser nach allgemeinen Vorschriften zum Rückbau der Veränderung auf eigene Kosten verpflichtet ist.

Schon bei Einbau einer E-Ladestation, aber auch bei Betrieb derselben, stellen sich Fragen nach der Verkehrssicherungspflicht, Haftpflichtversicherung und die Frage der Kostentragung hinsichtlich der zusätzlichen Betriebskosten. Der Mieter ist grundsätzlich für die Kostentragung verantwortlich. Diese Pflicht bezieht sich auch auf Begleitmaßnahmen wie Reparaturen, Betriebskosten und Wartungskosten.

Der Wohnungseigentümer hat ebenfalls einen Anspruch auf Zustimmung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG. Auch in dieser Konstellation trägt der Anspruchsberechtigte die Kosten der Maßnahme. Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft stellen sich dabei Probleme hinsichtlich der Beschlussfassung.

Obwohl in beiden Fällen ein Anspruch auf Zustimmung grundsätzlich besteht, kommen auf den Anspruchsberechtigten in der Praxis einige Probleme und juristische Fragestellungen zu. Um etwaigen Komplikationen vorwegzugreifen bietet es sich daher an entsprechende Regelungen gleich in den Mietvertrag mitaufzunehmen. Auch bei der Beschlussfassung in der WEG sollten alle Modalitäten der Maßnahme abschließend geregelt werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen