Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation

Ein Mieter hat gemäß § 554 Abs. 1 S. 1 BGB gegenüber seinem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen. Die Kosten für den Einbau trägt dabei grundsätzlich der Mieter selbst.

Der Anspruch auf Zustimmung besteht aber dann nicht, wenn der Einbau einer solchen E-Ladestation dem Vermieter unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.

Wann dies der Fall ist kann nur durch eine Einzelfallprüfung geklärt werden.

Der Anspruch des Mieters beschränkt sich nicht nur auf die Ersteinrichtung einer Ladeinfrastruktur, sondern auch auf Maßnahmen, die der Verbesserung oder Erhaltung einer bereits vorhandenen Lademöglichkeit dienen. Wenn der Mieter seinen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer solchen Anlage geltend macht, sollte unbedingt auch beachtet werden, dass dieser nach allgemeinen Vorschriften zum Rückbau der Veränderung auf eigene Kosten verpflichtet ist.

Schon bei Einbau einer E-Ladestation, aber auch bei Betrieb derselben, stellen sich Fragen nach der Verkehrssicherungspflicht, Haftpflichtversicherung und die Frage der Kostentragung hinsichtlich der zusätzlichen Betriebskosten. Der Mieter ist grundsätzlich für die Kostentragung verantwortlich. Diese Pflicht bezieht sich auch auf Begleitmaßnahmen wie Reparaturen, Betriebskosten und Wartungskosten.

Der Wohnungseigentümer hat ebenfalls einen Anspruch auf Zustimmung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG. Auch in dieser Konstellation trägt der Anspruchsberechtigte die Kosten der Maßnahme. Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft stellen sich dabei Probleme hinsichtlich der Beschlussfassung.

Obwohl in beiden Fällen ein Anspruch auf Zustimmung grundsätzlich besteht, kommen auf den Anspruchsberechtigten in der Praxis einige Probleme und juristische Fragestellungen zu. Um etwaigen Komplikationen vorwegzugreifen bietet es sich daher an entsprechende Regelungen gleich in den Mietvertrag mitaufzunehmen. Auch bei der Beschlussfassung in der WEG sollten alle Modalitäten der Maßnahme abschließend geregelt werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
02.02.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig

Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

Beitrag lesen
Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen