Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Erbrecht
Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Accounts?
In der Vergangenheit haben Online-Dienste den Angehörigen den Zugriff auf die Nutzerkonten Verstorbener verweigert. Dazu hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil (vom 12.07.2018 – III ZR 183/17) klargestellt, dass der digitale Nachlass der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB unterliegt. Das bedeutet, dass der digitale Nachlass mit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen ist.
Falco Schulz · EBERSPÄCHER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Böblingen (Deutschland)
Erbrecht
Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben!
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Hierfür spricht, wenn die einer Person zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellen und diese Person nach dem Testament auch für die „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.
Dipl. Jur. Thomas Löw · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Familienrecht
Mehr Rechte für den leiblichen Vater?
Vor dem Bundesverfassungsgericht kämpft ein Vater um sein Recht, als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Dieser sieht sich in seinem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG verletzt und rügt diese Verletzung im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.
Natascha Frech · EBERSPÄCHER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Böblingen (Deutschland)
Erbrecht
Enterbt? Das sind Ihre Rechte!
Wurden Sie enterbt, so fällt Ihr Erbteil grundsätzlich einer anderen Person zu. Sofern Sie jedoch ein naher Angehöriger des Erblassers waren, besteht zumindest ein Anspruch auf einen Teil des Vermögens, den sogenannten Pflichtteil.
Falco Schulz · EBERSPÄCHER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Böblingen (Deutschland)
Erbrecht
Nachweis des Urhebers eines Testamentes
In einem Erbscheinsverfahren muss die Testamensgültigkeit vom Nachlassgericht von Amts-wegen geprüft werden (§26 FamFG). Damit ein Erbschein erlassen werden kann, muss feststehen, dass die erbrechtlichen Erklärungen auch tatsächlich vom Erblasser eigenhändig niedergelegt wurden. Für die entsprechende richterliche Überzeugung genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt.
Reinhart Eberspächer · EBERSPÄCHER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Böblingen (Deutschland)