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Erbrecht Nachweis des Urhebers eines Testamentes

In einem Erbscheinsverfahren muss die Testamensgültigkeit vom Nachlassgericht von Amts-wegen geprüft werden (§26 FamFG). Damit ein Erbschein erlassen werden kann, muss feststehen, dass die erbrechtlichen Erklärungen auch tatsächlich vom Erblasser eigenhändig niedergelegt wurden. Für die entsprechende richterliche Überzeugung genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt. Eine solche Gewissheit liegt vor, wenn ein Grad erreicht ist, der „Zweifel Einheit gebietet“, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Düsseldorf Beck RS 2015, 9161).

Nach der Rechtsprechung gelingt bei einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (90%) oder einer hohen Wahrscheinlichkeit (95%) der Beweis der Testamentsurheberschaft, eine Wahrscheinlichkeit von 75% genügt nicht (OLG Düsseldorf Beck RS 2015, 9161 sowie OLG Roststock, Beschluss vom 31.08.2020 – 3W84/19 = Beck RS 2020, 34870).

Wenn ein Schriftsachverständiger somit mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90% Übereinstimmung des Testamentes mit der Handschrift des Erblassers feststellt, ist der Nachweis der Testamentsurheberschaft geführt.

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Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

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Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

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IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

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