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Erbrecht Nachweis des Urhebers eines Testamentes

In einem Erbscheinsverfahren muss die Testamensgültigkeit vom Nachlassgericht von Amts-wegen geprüft werden (§26 FamFG). Damit ein Erbschein erlassen werden kann, muss feststehen, dass die erbrechtlichen Erklärungen auch tatsächlich vom Erblasser eigenhändig niedergelegt wurden. Für die entsprechende richterliche Überzeugung genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt. Eine solche Gewissheit liegt vor, wenn ein Grad erreicht ist, der „Zweifel Einheit gebietet“, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Düsseldorf Beck RS 2015, 9161).

Nach der Rechtsprechung gelingt bei einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (90%) oder einer hohen Wahrscheinlichkeit (95%) der Beweis der Testamentsurheberschaft, eine Wahrscheinlichkeit von 75% genügt nicht (OLG Düsseldorf Beck RS 2015, 9161 sowie OLG Roststock, Beschluss vom 31.08.2020 – 3W84/19 = Beck RS 2020, 34870).

Wenn ein Schriftsachverständiger somit mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90% Übereinstimmung des Testamentes mit der Handschrift des Erblassers feststellt, ist der Nachweis der Testamentsurheberschaft geführt.

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Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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