Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Nachweis des Urhebers eines Testamentes

In einem Erbscheinsverfahren muss die Testamensgültigkeit vom Nachlassgericht von Amts-wegen geprüft werden (§26 FamFG). Damit ein Erbschein erlassen werden kann, muss feststehen, dass die erbrechtlichen Erklärungen auch tatsächlich vom Erblasser eigenhändig niedergelegt wurden. Für die entsprechende richterliche Überzeugung genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt. Eine solche Gewissheit liegt vor, wenn ein Grad erreicht ist, der „Zweifel Einheit gebietet“, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Düsseldorf Beck RS 2015, 9161).

Nach der Rechtsprechung gelingt bei einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (90%) oder einer hohen Wahrscheinlichkeit (95%) der Beweis der Testamentsurheberschaft, eine Wahrscheinlichkeit von 75% genügt nicht (OLG Düsseldorf Beck RS 2015, 9161 sowie OLG Roststock, Beschluss vom 31.08.2020 – 3W84/19 = Beck RS 2020, 34870).

Wenn ein Schriftsachverständiger somit mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90% Übereinstimmung des Testamentes mit der Handschrift des Erblassers feststellt, ist der Nachweis der Testamentsurheberschaft geführt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen