Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Accounts?

In der Vergangenheit haben Online-Dienste den Angehörigen den Zugriff auf die Nutzerkonten Verstorbener verweigert. Dazu hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil (vom 12.07.2018 – III ZR 183/17) klargestellt, dass der digitale Nachlass der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB unterliegt. Das bedeutet, dass der digitale Nachlass mit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen ist.

Für die Erben ist dies häufig dann relevant, wenn es darum geht, zahlungspflichtige Online-Dienste zu kündigen. Um dies zu tun sind zum einen die Passwörter notwendig, zum anderen braucht es zunächst Kenntnis, welche digitalen Konten und Verbindlichkeiten überhaupt existieren.

Für den Erblasser stellt sich wiederum die Frage, ob die Erben Zugang zum digitalen Nachlass erlangen sollen oder nicht. Möglicherweise kann dieser sehr intime und ungewollte Einblicke in das Leben des Erblassers ermöglichen. Der Erblasser sollte sich daher frühzeitig über den Umgang mit seinem digitalen Nachlass klar werden.

Wenn der Zugang verhindert werden soll, bietet es sich an, per letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Der Testamentsvollstrecker nimmt dann bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung den Nachlass in Besitz und kann den Weisungen des Erblassers entsprechend bestimmte Daten löschen oder digitale Produkte kündigen.

Sollen die Erben Zugriff auf die Daten erhalten, bietet es sich an, die Zugangsdaten bereitzustellen. Zum Beispiel können ein Masterpasswort und der Ort der gespeicherten Daten bei öffentlichen Stellen hinterlegt werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

Beitrag lesen
Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

Beitrag lesen
Auto-winter-schnee-verkehr
Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

Beitrag lesen