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Erbrecht Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Accounts?

In der Vergangenheit haben Online-Dienste den Angehörigen den Zugriff auf die Nutzerkonten Verstorbener verweigert. Dazu hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil (vom 12.07.2018 – III ZR 183/17) klargestellt, dass der digitale Nachlass der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB unterliegt. Das bedeutet, dass der digitale Nachlass mit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen ist.

Für die Erben ist dies häufig dann relevant, wenn es darum geht, zahlungspflichtige Online-Dienste zu kündigen. Um dies zu tun sind zum einen die Passwörter notwendig, zum anderen braucht es zunächst Kenntnis, welche digitalen Konten und Verbindlichkeiten überhaupt existieren.

Für den Erblasser stellt sich wiederum die Frage, ob die Erben Zugang zum digitalen Nachlass erlangen sollen oder nicht. Möglicherweise kann dieser sehr intime und ungewollte Einblicke in das Leben des Erblassers ermöglichen. Der Erblasser sollte sich daher frühzeitig über den Umgang mit seinem digitalen Nachlass klar werden.

Wenn der Zugang verhindert werden soll, bietet es sich an, per letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Der Testamentsvollstrecker nimmt dann bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung den Nachlass in Besitz und kann den Weisungen des Erblassers entsprechend bestimmte Daten löschen oder digitale Produkte kündigen.

Sollen die Erben Zugriff auf die Daten erhalten, bietet es sich an, die Zugangsdaten bereitzustellen. Zum Beispiel können ein Masterpasswort und der Ort der gespeicherten Daten bei öffentlichen Stellen hinterlegt werden.

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KI-AI-Urheber-IT-Internet
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Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

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Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

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Internationales Arbeitsrecht
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Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

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