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Regressanspruch Feststellungsanspruch des Hauptunternehmers bei Kündigung

BGH, Urt. v. 02.09.2021 – VII ZR 124/20

Der Hauptunternehmer hat nach einer freien Kündigung seines Auftraggebers einen Feststellungsanspruch gegen diesen, wenn der Hauptunternehmer selbst von seinem Nachunternehmer gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Spricht der Auftraggeber dem Hauptunternehmer eine freie Kündigung aus, hat der Hauptunternehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung seiner nicht erbrachten Leistungen. Wird der Hauptunternehmer anschließend von seinem Nachunternehmer in Anspruch genommen, kann sich der Hauptunternehmer in dieser Höhe bei seinem Auftraggeber schadlos halten. In welcher Höhe dieser Anspruch besteht, ist häufig bis zum Abschluss eines Rechtstreits ungewiss. Der BGH stellt daher klar, dass der Hauptunternehmer seinen Regressanspruch im Wege der Feststellungsklage geltend machen kann, solange der Rechtstreit zwischen dem Haupt- und Nachunternehmer nicht abgeschlossen ist.

Praxistipp:

Ist der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers streitig, kann der Hauptunternehmer seinen Auftraggeber zur Hemmung seiner Regressansprüche im Wege der Feststellungsklage in Anspruch nehmen.

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Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
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Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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