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Regressanspruch Feststellungsanspruch des Hauptunternehmers bei Kündigung

BGH, Urt. v. 02.09.2021 – VII ZR 124/20

Der Hauptunternehmer hat nach einer freien Kündigung seines Auftraggebers einen Feststellungsanspruch gegen diesen, wenn der Hauptunternehmer selbst von seinem Nachunternehmer gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Spricht der Auftraggeber dem Hauptunternehmer eine freie Kündigung aus, hat der Hauptunternehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung seiner nicht erbrachten Leistungen. Wird der Hauptunternehmer anschließend von seinem Nachunternehmer in Anspruch genommen, kann sich der Hauptunternehmer in dieser Höhe bei seinem Auftraggeber schadlos halten. In welcher Höhe dieser Anspruch besteht, ist häufig bis zum Abschluss eines Rechtstreits ungewiss. Der BGH stellt daher klar, dass der Hauptunternehmer seinen Regressanspruch im Wege der Feststellungsklage geltend machen kann, solange der Rechtstreit zwischen dem Haupt- und Nachunternehmer nicht abgeschlossen ist.

Praxistipp:

Ist der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers streitig, kann der Hauptunternehmer seinen Auftraggeber zur Hemmung seiner Regressansprüche im Wege der Feststellungsklage in Anspruch nehmen.

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