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Regressanspruch Feststellungsanspruch des Hauptunternehmers bei Kündigung

BGH, Urt. v. 02.09.2021 – VII ZR 124/20

Der Hauptunternehmer hat nach einer freien Kündigung seines Auftraggebers einen Feststellungsanspruch gegen diesen, wenn der Hauptunternehmer selbst von seinem Nachunternehmer gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Spricht der Auftraggeber dem Hauptunternehmer eine freie Kündigung aus, hat der Hauptunternehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung seiner nicht erbrachten Leistungen. Wird der Hauptunternehmer anschließend von seinem Nachunternehmer in Anspruch genommen, kann sich der Hauptunternehmer in dieser Höhe bei seinem Auftraggeber schadlos halten. In welcher Höhe dieser Anspruch besteht, ist häufig bis zum Abschluss eines Rechtstreits ungewiss. Der BGH stellt daher klar, dass der Hauptunternehmer seinen Regressanspruch im Wege der Feststellungsklage geltend machen kann, solange der Rechtstreit zwischen dem Haupt- und Nachunternehmer nicht abgeschlossen ist.

Praxistipp:

Ist der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers streitig, kann der Hauptunternehmer seinen Auftraggeber zur Hemmung seiner Regressansprüche im Wege der Feststellungsklage in Anspruch nehmen.

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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