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Verkehrsrecht Freie Fahrt trotz Konsum von Cannabis - bald Normalität?

Die aktuelle Gesetzeslage lässt sich mit dem legalen Konsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht vereinbaren.

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Koalitionsvertrags vereinbart, dass der Cannabiskonsum legal werden soll. Cannabis soll u.a. in Apotheken erhältlich und legal konsumiert werden können. Die Bunderegierung verspricht sich hierbei nicht nur hohe Steuereinnahmen, sondern möchte zudem dem illegalen Handeltreiben ein Ende setzen. Ob ein Handeltreiben dadurch eingedämmt werden kann, kann lange diskutiert werden. Für mich als Fachanwältin für Verkehrsrecht ist jedoch hierbei vor allem interessant, ob sich auch die Gesetzeslage im Hinblick auf den Cannabiskonsum und das Führen von Kraftfahrtzeugen ändern wird.

Aktuell darf ein Führer eines Kraftfahrzeuges nicht regelmäßig Cannabis konsumieren. Tut er dies doch, so ist er von Gesetzes wegen her, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Bei gelegentlichem Konsum wird die Fahrerlaubnis nur entzogen, wenn zwischen Konsum und Fahren nicht unterschieden werden kann.

Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn bei dem Fahrer mehr als 1 ng THC/ml Blutserum festgestellt wurde. Dieser Wert wird der Wert ist der Erfahrung nach in den meisten Fällen jedoch erheblich überschritten. Der Wert kann sogar noch einen Monat nach dem letzten Konsum höher sein, da sich das Betäubungsmittel nur sehr langsam im Blut abbaut.

Welche Konsequenzen drohen aktuell?

Derzeit wird neben einem Bußgeldverfahren und/ oder einem Strafverfahren auch zusätzlich ein Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2019 (Az. 3 C 8.18) mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen und zur Wiedererteilung die Vorlage einer MPU verlangt.

Mittlerweile wird es so gehandhabt, dass innerhalb von drei Monaten eine MPU nachgewiesen werden muss, ohne dass sofort die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wenn die MPU nicht vorgelegt oder nicht bestanden wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Ergebnis ist jedoch meist das Gleiche, denn für das Bestehen der MPU ist in der Regel die Vorlage eines Abstinenznachweises erforderlich. Und dieser wiederum ist innerhalb so kurzer Zeit bei gelegentlich und regelmäßigen Cannabiskonsumenten kaum möglich zu bestehen.

Wenn sich diese Gesetzessituation nicht ändert und die Konsequenzen, welche derzeit beim Führen von Fahrzeugen unter Cannabiseinfluss nicht gelockert werden, wird ein gelegentliches und regelmäßiges Konsumieren und das Führen von Kraftfahrzeugen nicht miteinander vereinbar sein. Zu einer Gesetzesanpassung sind bisher keine Informationen bekannt gemacht worden, es bleibt daher spannend die Entwicklung abzuwarten.

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