Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

BAG zur Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 3. April 2025, Aktenzeichen 2 AZR 156/24, klargestellt, dass ein positiver Schwangerschaftstest durch die Arbeitnehmerin für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nicht ausreicht. Entscheidend ist vielmehr eine gynäkologische Diagnose – ein ärztlicher Nachweis. Ein Selbsttest begründet keine rechtlich relevante Kenntnis der Schwangerschaft.

Rechtliche Analyse

Klagefrist und nachträgliche Zulassung:

Normalerweise muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingereicht werden. Eine verlängerte Frist bei Schwangerschaft (§ 9 Mutterschutzgesetz) setzt jedoch voraus, dass die Schwanger­schaft und deren Kenntnis rechtlich relevant sind.

Rechtlich relevante Kenntnis:

Das BAG betont, dass nur eine ärztlich bestätigte Schwangerschaft als solche gilt. Ein Selbsttest eröffnet keine rechtlich geschützte Situation.

Damit wird verhindert, dass Kündigungsschutzfristen willkürlich oder nicht nachvollziehbar in Anspruch genommen werden. Der ärztliche Nachweis sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.

Praktische Auswirkungen:

Für Arbeitnehmer:innen:

Frühzeitiger Gang zum Arzt: Um Mutterschutzrechte geltend zu machen, muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen—ein Selbsttest genügt nicht.

Bei verspäteter Klage: Die Fristverlängerung greift nur, wenn zur Kenntnis der Schwangerschaft eine medizinische Diagnose vorliegt.

Für Arbeitgeber:innen:

Dokumentationspflichten: Arbeitgeber sollten herausstellen, wann und wie Kenntnis über eine Schwangerschaft erlangt wurde, insbesondere bei Kündigungen.

Kündigungsschutzklagen im Zusammenhang mit Schwangerschaft müssen sorgfältig geprüft werden – insbesondere die zeitliche Reihenfolge.

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen