Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Bank- und Kapitalmarktrecht Nachverzinsung von Prämiensparverträgen: BaFin verpflichtet Sparkassen und Banken, auf Sparkunden zuzugehen

Mit einer Allgemeinverfügung vom 21.06.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre schon im Januar 2021 angekündigten Maßnahmen zu Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln umgesetzt.

Die BaFin gibt den in erster Linie betroffenen Sparkassen nunmehr auf, ihre Prämienspar-Kunden innerhalb von zwölf Wochen über die Unwirksamkeit der Klauseln in Kenntnis zu setzen und ihnen entweder eine Nachberechnung der Zinsen anzukündigen, sobald eine höchstrichterliche Klärung vorliegt, oder ihnen alternativ den Abschluss einer Vereinbarung zur sachgerechten Zinsanpassung anzubieten.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führt die BaFin aus, dass die Verbände der betroffenen Kreditinstitute trotz intensiver Verhandlungen nicht bereit gewesen wären, den von der Aufsichtsbehörde bereits seit langem aufgezeigten Missstand zu beheben; dahingehende Maßnahmen hätten die Verbände unter Hinweis auf das aus ihrer Sicht rechtskonforme Verhalten der Kreditinstitute stets abgelehnt.

Abzuwarten bleibt nunmehr, inwieweit die Kreditinstitute die Verfügung der Bafin akzeptieren und umsetzen werden. Presseberichten zufolge prüfen die Verbände derzeit rechtliche Schritte hiergegen. Angesichts ihrer bislang eingenommenen und auch auf Zeitgewinn abzielenden Haltung wären solche Schritte wenig überraschend.

Womit müssen Prämiensparer jetzt rechnen?

1. Variante: Ankündigung der Nachberechnung

Soweit die Verfügung umgesetzt wird und Kunden von Prämiensparverträgen tatsächlich von ihrer Sparkasse oder Bank in der von der BaFin bestimmten Weise darüber informiert werden, dass eine Nachberechnung ihrer Zinsen nach höchstrichterlicher Klärung erfolgen wird (was vor allem die bereits gekündigten Verträge betreffen wird), besteht vorerst kein Handlungsbedarf für die Kunden. Die hoffentlich bereits für Ende des Jahres zu erwartende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 234/20) über die erste Musterfeststellungsklage zu derartigen Verträgen und die Reaktion der Sparkasse bzw. der Banken darauf kann in diesem Fällen abgewartet werden. Eine Verjährung wird wohl bis zu diesem Zeitpunkt nicht drohen, da die Ankündigung der Sparkasse oder Bank die Verjährung zumindest hemmen dürfte.

2. Variante: Angebot einer neuen Zinsanpassungsklausel

Sollten Prämienspar-Kunden allerdings ein Angebot der Sparkasse zur Vereinbarung einer neuen Zinsanpassungsklausel erhalten, empfiehlt es sich, das Angebot im Zweifel anwaltlich prüfen zu lassen, damit keine für den Kunden nachteilige Regelung getroffen wird. Denn auch wenn die neue Klausel entgegen der Anordnung der BaFin nicht der BGH-Rechtsprechung entsprechen sollte, dürfte eine Einigung hierauf doch wirksam sein.

3. Variante: Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags

Wahrscheinlich ist, dass die betroffenen Sparkassen und Banken nun verstärkt versuchen werden, Zinsansprüche aus Prämiensparverträgen durch Vergleiche zu erledigen. Wir raten dazu, entsprechende Vergleichsangebote auf jeden Fall vorab anwaltlich überprüfen zu lassen. Denn erfahrungsgemäß sind die dem Kunden angebotenen Vergleichsbeträge meist deutlich zu niedrig, so dass sich die Kosten einer Überprüfung ohne weiteres lohnen können.

Beitrag veröffentlicht am
30. Juni 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen