Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Bank- und Kapitalmarktrecht Nachverzinsung von Prämiensparverträgen: BaFin verpflichtet Sparkassen und Banken, auf Sparkunden zuzugehen

Mit einer Allgemeinverfügung vom 21.06.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre schon im Januar 2021 angekündigten Maßnahmen zu Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln umgesetzt.

Die BaFin gibt den in erster Linie betroffenen Sparkassen nunmehr auf, ihre Prämienspar-Kunden innerhalb von zwölf Wochen über die Unwirksamkeit der Klauseln in Kenntnis zu setzen und ihnen entweder eine Nachberechnung der Zinsen anzukündigen, sobald eine höchstrichterliche Klärung vorliegt, oder ihnen alternativ den Abschluss einer Vereinbarung zur sachgerechten Zinsanpassung anzubieten.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führt die BaFin aus, dass die Verbände der betroffenen Kreditinstitute trotz intensiver Verhandlungen nicht bereit gewesen wären, den von der Aufsichtsbehörde bereits seit langem aufgezeigten Missstand zu beheben; dahingehende Maßnahmen hätten die Verbände unter Hinweis auf das aus ihrer Sicht rechtskonforme Verhalten der Kreditinstitute stets abgelehnt.

Abzuwarten bleibt nunmehr, inwieweit die Kreditinstitute die Verfügung der Bafin akzeptieren und umsetzen werden. Presseberichten zufolge prüfen die Verbände derzeit rechtliche Schritte hiergegen. Angesichts ihrer bislang eingenommenen und auch auf Zeitgewinn abzielenden Haltung wären solche Schritte wenig überraschend.

Womit müssen Prämiensparer jetzt rechnen?

1. Variante: Ankündigung der Nachberechnung

Soweit die Verfügung umgesetzt wird und Kunden von Prämiensparverträgen tatsächlich von ihrer Sparkasse oder Bank in der von der BaFin bestimmten Weise darüber informiert werden, dass eine Nachberechnung ihrer Zinsen nach höchstrichterlicher Klärung erfolgen wird (was vor allem die bereits gekündigten Verträge betreffen wird), besteht vorerst kein Handlungsbedarf für die Kunden. Die hoffentlich bereits für Ende des Jahres zu erwartende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 234/20) über die erste Musterfeststellungsklage zu derartigen Verträgen und die Reaktion der Sparkasse bzw. der Banken darauf kann in diesem Fällen abgewartet werden. Eine Verjährung wird wohl bis zu diesem Zeitpunkt nicht drohen, da die Ankündigung der Sparkasse oder Bank die Verjährung zumindest hemmen dürfte.

2. Variante: Angebot einer neuen Zinsanpassungsklausel

Sollten Prämienspar-Kunden allerdings ein Angebot der Sparkasse zur Vereinbarung einer neuen Zinsanpassungsklausel erhalten, empfiehlt es sich, das Angebot im Zweifel anwaltlich prüfen zu lassen, damit keine für den Kunden nachteilige Regelung getroffen wird. Denn auch wenn die neue Klausel entgegen der Anordnung der BaFin nicht der BGH-Rechtsprechung entsprechen sollte, dürfte eine Einigung hierauf doch wirksam sein.

3. Variante: Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags

Wahrscheinlich ist, dass die betroffenen Sparkassen und Banken nun verstärkt versuchen werden, Zinsansprüche aus Prämiensparverträgen durch Vergleiche zu erledigen. Wir raten dazu, entsprechende Vergleichsangebote auf jeden Fall vorab anwaltlich überprüfen zu lassen. Denn erfahrungsgemäß sind die dem Kunden angebotenen Vergleichsbeträge meist deutlich zu niedrig, so dass sich die Kosten einer Überprüfung ohne weiteres lohnen können.

Beitrag veröffentlicht am
30. Juni 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Antidiskriminierung- und Gleichstellungsrecht, Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Mietrecht, Gewerberaummietrecht, Insolvenzrecht
08.12.2025

Gewerbliches Zwischenmietverhältnis: Risiken und Absicherung im Fall der Insolvenz des Hauptmieters

Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.

Beitrag lesen
Europarecht, Staatsangehörigkeitsrecht
08.12.2025

Das Ende der „Goldenen Pässe“ in der EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf „unlauteres Verhalten“ der Republik Malta befunden (Urteil C-181/23) und die Anwendung der Einbürgerungsvorschriften im maltesischen Recht (sog. „Staatsbürgerschaft für Investitionen“) untersagt.

Beitrag lesen