Alle Beiträge zum Stichwort: Ausgleichsanspruch
Pauschalreise
Kurze Verjährungsfirst bei Pauschalreisen gilt nicht für Fluggastrechte
Zwei Reisende buchen eine Pauschalreise inklusive Flug. Mehr als 2 Jahre nach Ende der Reise verlangen sie eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung in Höhe von 800 Euro nach der FluggastrechteVO. Die Beklagte verweigert die Zahlung mit der Begründung, es gelte die 2-jährige Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln bei Pauschalreisen. Zu Recht?
Fluggastrechte
Türkeiurlauber musste für den Rückflug Aufschlag zahlen
Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung steht ihm dafür nicht zu
Architektenrecht
Kein Gesamtschuldnerausgleich für den Architekten
Ein Architekt hat keinen gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruch gegen den ausführenden Unternehmer, wenn er vom Bauherren wegen mangelhafter Objektbegehung nach Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI in Anspruch genommen wird und der ausführende Unternehmer nur wegen Ausführungsfehler haftet. So entschied zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH).
Erbrecht: notarielles Bestandsverzeichnis
Vermeidung von Zwangsgeld bei untätigem Notar
Ist ein Erbe zur Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses verurteilt worden und wird der hierauf mit der Erstellung des Bestandsverzeichnisses beauftragte Notar untätig, so kann gegen den Erben vollstreckt werden und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Böses Erwachen beim Versorgungsausgleich:
Änderungen beim Versorgungsausgleich
Anlässlich der Scheidung einer Ehe ist von Gesetzes wegen regelmäßig der Versorgungsausgleich durchzuführen. Darunter versteht man den wechselseitigen Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
Umsatzsteuer 2021
So bereiten Sie sich richtig auf die Wiederanhebung der Steuersätze vor
Der Regelsteuersatz erhöht sich ab dem 01.01.2021 wieder von 16 % auf 19 %, der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 7 %. Nach Überwindung der Wirtschaftskrise werden die Finanzverwaltungen nicht zögern, auch Geschäftsvorfälle während dieser außergewöhnlichen Zeit genau unter die Lupe zu nehmen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie die sich daraus ergebenden Chancen für sich und Ihre Kunden nutzen können und gleichzeitig gängige Fallen vermeiden.