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Erbrecht: notarielles Bestandsverzeichnis Vermeidung von Zwangsgeld bei untätigem Notar

Ist ein Erbe zur Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses verurteilt worden und wird der hierauf mit der Erstellung des Bestandsverzeichnisses beauftragte Notar untätig, so kann gegen den Erben vollstreckt werden und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Um eine Zwangsgeldfestsetzung zu vermeiden, muss der Auskunftsschuldner den untätigen Notar notfalls im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder im Zivilrechtsweg zur Verzeichniserstellung bewegen oder einen anderen Notar beauftragen. Hat der Erbe diese Maßnahmen ergriffen, sind Verfahrensverzögerungen nicht dem auskunftspflichtigen Erben anzulasten, weshalb ein gegen ihn beantragtes Zwangsgeld nicht festgesetzt werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.08.2020 – 12 W 136/20 = BeckRS 2020, 21002).

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Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

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Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

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Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

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