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Erbrecht: notarielles Bestandsverzeichnis Vermeidung von Zwangsgeld bei untätigem Notar

Ist ein Erbe zur Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses verurteilt worden und wird der hierauf mit der Erstellung des Bestandsverzeichnisses beauftragte Notar untätig, so kann gegen den Erben vollstreckt werden und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Um eine Zwangsgeldfestsetzung zu vermeiden, muss der Auskunftsschuldner den untätigen Notar notfalls im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder im Zivilrechtsweg zur Verzeichniserstellung bewegen oder einen anderen Notar beauftragen. Hat der Erbe diese Maßnahmen ergriffen, sind Verfahrensverzögerungen nicht dem auskunftspflichtigen Erben anzulasten, weshalb ein gegen ihn beantragtes Zwangsgeld nicht festgesetzt werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.08.2020 – 12 W 136/20 = BeckRS 2020, 21002).

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Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

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Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

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Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

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