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Erbrecht: notarielles Bestandsverzeichnis Vermeidung von Zwangsgeld bei untätigem Notar

Ist ein Erbe zur Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses verurteilt worden und wird der hierauf mit der Erstellung des Bestandsverzeichnisses beauftragte Notar untätig, so kann gegen den Erben vollstreckt werden und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Um eine Zwangsgeldfestsetzung zu vermeiden, muss der Auskunftsschuldner den untätigen Notar notfalls im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder im Zivilrechtsweg zur Verzeichniserstellung bewegen oder einen anderen Notar beauftragen. Hat der Erbe diese Maßnahmen ergriffen, sind Verfahrensverzögerungen nicht dem auskunftspflichtigen Erben anzulasten, weshalb ein gegen ihn beantragtes Zwangsgeld nicht festgesetzt werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.08.2020 – 12 W 136/20 = BeckRS 2020, 21002).

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Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

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Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

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KI-Computer-AI-Internet-IT
Wettbewerbsrecht, IT-Recht
01.06.2026

KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

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