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Wohnungseigentumsrecht WEG-Recht: Dachsanierung: drei Vergleichsangebote für Auftrag

Beschließt die Gemeinschaft, eine Dachsanierung in Teilabschnitten zu je mehreren zehntausend Euro durchzuführen, sind für jeden einzelnen Abschnitt mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Dies gilt auch, wenn die Firma beauftragt werden soll, die vorherige Teilabschnitte zufriedenstellend ausgeführt hat, so das Amtsgericht (AG) Bonn.

Das Flachdach des Gebäudes musste vollständig erneuert werden. Wegen der hohen Kosten beschloss die Gemeinschaft, gemäß einem Sanierungsplan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne Teilbereiche zu erneuern. Streit gab es, weil eine Teilfläche von rund 280 qm ohne Einholen von Vergleichsangeboten an die bisherige Fachfirma für rund 70.000 Euro vergeben worden war. Die Gemeinschaft meinte, die Fachfirma habe sich bisher bewährt und es stehe ihr frei, das Handwerksunternehmen zu beauftragen, auch wenn dies zu höheren Kosten führen könnte. Das AG Bonn bezog jedoch eindeutig Position zugunsten des „Drei-Angebots-Prinzips“. Es erklärte den Vergabebeschluss für den vierten Teilabschnitt für ungültig. Bei einem Auftragsvolumen von rund 70.000 Euro keine Alternativangebote einzuholen, widerspräche den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

AG Bonn, Urteil vom 13.12.2021,-  211 C 25/21 -

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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