Alle Beiträge zum Stichwort: Erbengemeinschaft
Vorausvermächtnis ohne Anrechnung auf den Erbteil oder Teilungsanordnung mit Anrechnung auf den Erbteil?
Auslegung von Testamenten
Die Formulierung von Testamenten, insbesondere handschriftlichen Testamenten, führt häufig zu Streit unter den im Testament Bedachten. Der Grund dafür kann zu Einen darin liegen, dass der/die Testierende juristisch Laie ist und Begriffe verwendet, denen der Gesetzgeber ganz klar pointierte Bedeutungen zugeordnet hat - die aber im allgemeinen Sprachgebrauch von Laien mit ganz anderer Bedeutung verbunden sind.
Erbrecht aktuell
Streit in der Erbengemeinschaft: Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber Miterben bei Bankgeschäften?
Kümmert sich ein Sohn um die finanziellen Angelegenheiten seiner Mutter ist er nach deren Tod den Miterben gegenüber nicht in jedem Fall zur Rechnungslegung über die Geschäfte verpflichtet. Ob eine solche Rechnungslegung (schriftliche Abrechnungspflicht) besteht, hängt davon ab, ob ein schuldrechtliches Auftragsverhältnis zustande gekommen ist.
Notwendigkeit einer letztwilligen Verfügung
Testament Erbvertrag
In vielen Fällen ist es unerlässlich, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge führt in manchen Fällen zu Ergebnissen, die der Erblasser nicht beabsichtigt hat.
Betrug
Erbengemeinschaft: Kunsthistorikerin schuldet hohen Schadenersatz
Eine Kunsthistorikerin aus Düsseldorf muss 980.000 Euro Schadenersatz an eine Erbengemeinschaft aus Essen zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden.
Erbrecht
Wer den gemeinschaftlichen Erbschein bestellt, muss ihn auch bezahlen
„Wer die Musik bestellt, muss auch bezahlen.“ Auf diese Formel ließe sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringen.
Grundbuchrecht
Zum Erbnachweis im Grundbuchrecht
Zur Grundbuchberichtigung kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen, wenn der Erblasser bei der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung unter Betreuung stand und sich aus der Betreuungsakte Zweifel an seiner Testierfähigkeit ergeben.