Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht aktuell Streit in der Erbengemeinschaft: Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber Miterben bei Bankgeschäften?

In einem Streit unter Miterben bejahte das OLG Braunschweig (Urteil vom 28.04.2021 Az. 9 U 24/20) eine schriftliche Abrechnungspflicht erst ab dem Zeitpunkt der Pflege – und Betreuungsbedürftigkeit der Mutter.

Die Parteien des Rechtsstreits waren Geschwister. Der Sohn kümmerte sich zu Lebzeiten der Mutter um deren finanzielle Angelegenheiten, insbesondere Bankgeschäfte. Hierzu hatte die Mutter dem Sohn nicht nur eine Bankvollmacht sondern auch eine Vorsorgevollmacht für den Fall ihrer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit erteilt. Nachdem die Mutter gestorben war, erhob die Tochter als Mitglied der Erbengemeinschaft gegen ihren Bruder eine Klage auf Rechnungslegung, d. h. auf eine übersichtliche und belegte Aufstellung aller von ihm vorgegebenen Bankgeschäfte über das Konto der Mutter.

Die Klage hatte vor dem OLG Braunschweig lediglich zu einem Teil Erfolg.

Das Oberlandesgericht führte aus, dass Voraussetzung für einen Anspruch sei, dass die Mutter ihren Sohn rechtsverbindlich mit der Vornahme von Bankgeschäften im Rahmen eines schuldrechtlichen Auftragsverhältnisses beauftragt habe. Ein solcher Auftrag ergebe sich nicht bereits aus der Erteilung einer Vollmacht. Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme und Anhörung der Parteien stand für das Oberlandesgericht Braunschweig fest, dass insbesondere wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Geschäfte die Mutter ihrem Sohn einen solchen schuldrechtlichen Auftrag erteilt habe, allerdings erst für den Zeitpunkt, als sie pflege– und betreuungsbedürftig geworden war.

Denn erst in diesem Zustand habe die Mutter ihre Bankgeschäfte weder selbst wahrnehmen noch deren Vornahme durch den Sohn kontrollieren können. Weil sich für die Zeit davor keine Auftragserteilung feststellen ließ, musste der Sohn der Erbengemeinschaft für diesen Zeitraum nur Auskünfte geben. Eine zusätzliche schriftliche Abrechnung schuldete er nicht.

Entscheidend und bemerkenswert bei dieser Entscheidung ist, dass das Oberlandesgericht Braunschweig betont, dass im Verhältnis von Eltern zu ihren eigenen Kindern nicht pauschal beantwortet werden könne, ob ein schuldrechtliches Auftragsverhältnis (nebst Rechnungslegungspflicht) besteht. Dies sei vielmehr jeweils eine individuelle Entscheidung anhand aller Umstände des Einzelfalls. Der Grundsatz, wonach zumindest unter Ehegatten regelmäßig kein schuldrechtliches Auftragsverhältnis untereinander besteht, gilt – so das Oberlandesgericht Braunschweig – allerdings ebenfalls nicht pauschal für das Verhältnis zwischen Eltern zu ihren Kindern.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen
Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

Beitrag lesen
KI-Computer-AI-Internet-IT
Wettbewerbsrecht, IT-Recht
01.06.2026

KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

Beitrag lesen