Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbschaftssteuer Keine beschränkte Erbschaftssteuerpflicht bei Grundstücksvermächtnis

BFH, Urt. v. 23.11.2022 – II R 37/19

Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht, wenn Erblasser und Vermächtnisnehmer weder über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, noch dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

Zur Begründung führt der BFH aus, Gegenstand des Vermächtnisses sei der Sachleistungsanspruch auf Verschaffung von (Mit-)Eigentum an dem inländischen Grundstück und nicht das (anteilige) inländische Grundstück selbst. Ein solcher schuldrechtlicher Anspruch sei aber in dem Katalog des § 121 BewG, insbesondere in § 121 Nr. 2 BewG, nicht erfasst. Eine Auslegung über den Wortlaut der Norm hinaus komme nicht in Betracht.

Praxishinweis:

Im Gegensatz zu der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht knüpft die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht an sogenanntes Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG an. Ist der Vermächtnisgegenstand in dem dortigen Katalog nicht enthalten, entfällt die Steuerpflicht für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige. Hieraus ergibt sich Raum für legale Steuergestaltungen, solange der Gesetzgeber diese Gesetzeslücke nicht schließt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen