Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Erbschaft: Vermächtnisnehmer ist nicht am Verfahren zur Ernennung des Testamentsvollstreckers zu beteiligen

Der Vermächtnisnehmer ist an dem Verfahren des Nachlassgerichts zur Ernennung des Testamentsvollstreckers und zur Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht zu beteiligen. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. 

Der Vermächtnisnehmer war durch letztwillige Verfügung des Erblassers mit zwei Vermächtnissen bedacht worden. Das eine Vermächtnis räumt ihm das lebenslange Recht ein, eine Wohnung des Erblassers sowie ein zu dieser Wohnung gehörendes Zimmer unentgeltlich zu bewohnen. Das zweite Vermächtnis bezieht sich auf die Wohnungseinrichtung nebst dem dazugehörigen Hausrat. Der Erblasser hatte zudem einen Testamentsvollstrecker berufen. Das notariell beurkundete Testament sieht dazu eine Abwicklungsvollstreckung sowie nach erfolgter Erbauseinandersetzung eine daran anschließende Dauervollstreckung vor, diese allerdings befristet.

Das Amtsgericht (AG) führt den Vorgang über die Ernennung des Testamentsvollstreckers und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses. Der Vermächtnisnehmer möchte an beiden Verfahren beteiligt werden und begehrt, die betreffenden Akten des Nachlassgerichts einzusehen.

Nach Ansicht des OLG ist er aber nicht zu beteiligen. Das Gesetz (hier: § 345 des „Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ – FamFG) liste für verschiedene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abschließend die Personen auf, die von Amts wegen oder auf Antrag hinzugezogen werden müssen und die das Gericht darüber hinaus am Verfahren beteiligen kann.

Das Verfahren zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers und zur Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses sei in Absatz 3 der o. g. Vorschrift geregelt. An jenem Verfahren sei der Testamentsvollstrecker zwingend beteiligt. Daneben könne das Gericht die Erben und einen etwaigen Mitvollstrecker hinzuziehen. Auf ihren Antrag hin seien diese Personen zu beteiligen. Ein Recht auf Einsicht in die Testamentsvollstreckerakte könne sich zwar ergeben, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse an der Einsicht glaubhaft gemacht werden kann. Der Vermächtnisnehmer habe hier aber weder dargelegt noch sei sonst ersichtlich, inwieweit es ihm die Akteneinsicht erleichtern könnte, seinen Anspruch aus den beiden Vermächtnissen durchzusetzen.

OLG Düsseldorf: Beschluss vom 4.4.22, I-3 Wx 86/21

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen