Alle Beiträge zum Stichwort: Erblasser

Pflichtteilsentziehung
Erbrecht: Gericht stellt hohe Anforderungen an die Entziehung des Pflichtteils
Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden. Der testamentarisch übergangene gesetzliche Erbe hatte eine an seiner Stelle bedachte soziale Einrichtung verklagt. Diese muss ihm nun seinen 50%igen Pflichtteil auszahlen und auch die Verfahrenskosten tragen.

Berechnung des Pflichtteils
Alleinerbeneinsetzung kann Ausgleich für Pflegeleistungen ausschließen
Ein Abkömmling, der den Erblasser gepflegt hat, kann für diese Pflegeleistungen bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von anderen Abkömmlingen verlangen. Dies kann auch Pflichtteilsansprüche von enterbten Abkömmlingen schmälern. Für einen Fall, in dem die Erblasserin das pflegende Kind zum Alleinerben einsetzte, nahm der Bundesgerichtshof (BGH) im Wege der Testamentsauslegung nun an, dass damit der Ausgleich für die erbrachten Pflegeleistungen ausgeschlossen werden sollte.

Erbrecht
Pflichtteil bei schwerer Straftat
Eltern können ihrem Kind den Pflichtteil wegen einer Haftstrafe entziehen.

Nachlassgericht
Erlass eines quotenlosen Erbscheins: Wer muss zustimmen?
Die Frage, wer bei der Beantragung eines quotenlosen Erbscheins zustimmen muss, ist umstritten. Die zwei bekanntesten obergerichtlichen Entscheidungen hierzu liegen diametral auseinander.

Notwendigkeit einer letztwilligen Verfügung
Testament Erbvertrag
In vielen Fällen ist es unerlässlich, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge führt in manchen Fällen zu Ergebnissen, die der Erblasser nicht beabsichtigt hat.