Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Nachlassgericht Erlass eines quotenlosen Erbscheins: Wer muss zustimmen?

Die Frage, wer bei der Beantragung eines quotenlosen Erbscheins zustimmen muss, ist umstritten. Die zwei bekanntesten obergerichtlichen Entscheidungen hierzu liegen diametral auseinander. Während das Oberlandesgericht (OLG) München fordert, dass alle in Betracht kommenden Erben auf die Aufnahme der Erbquoten im Erbschein verzichten müssen, lässt es das OLG Düsseldorf genügen, dass nur die Antragsteller auf die Angaben der Quoten verzichten. Jetzt ist das OLG Bremen dem OLG München beigesprungen. 

Im Fall des OLG Bremen hatte ein Beteiligter den Erlass eines Erbscheins ohne Erbteilsquoten beantragt, weil diese erst nach Aufklärung der Wertverhältnisse des Nachlasses sicher festgestellt werden könnten. Die hierzu angehörte andere Beteiligte hatte dem jedoch widersprochen, weil die Auslegung des Testaments ergebe, dass sie Alleinerbin geworden sei. Das Nachlassgericht hatte aufgrund des Widerspruchs verfügt, ein gemeinschaftlicher quotenloser Erbschein komme nicht in Betracht. Das OLG Bremen sah dies genauso.

OLG Bremen, Urteil vom 28.10.2020, 5 W 15/20

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen
Partner-Familie-Ehe
Zivilrecht, Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht
20.02.2026

Ausgleich von Mietzahlungen nach Trennung

Nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet: Partner hat keinen automatischen Anspruch auf Ausgleich von Mietzahlungen

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen