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Pflichtteilsentziehung
Erbrecht: Gericht stellt hohe Anforderungen an die Entziehung des Pflichtteils
Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden. Der testamentarisch übergangene gesetzliche Erbe hatte eine an seiner Stelle bedachte soziale Einrichtung verklagt. Diese muss ihm nun seinen 50%igen Pflichtteil auszahlen und auch die Verfahrenskosten tragen.
Berechnung des Pflichtteils
Alleinerbeneinsetzung kann Ausgleich für Pflegeleistungen ausschließen
Ein Abkömmling, der den Erblasser gepflegt hat, kann für diese Pflegeleistungen bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von anderen Abkömmlingen verlangen. Dies kann auch Pflichtteilsansprüche von enterbten Abkömmlingen schmälern. Für einen Fall, in dem die Erblasserin das pflegende Kind zum Alleinerben einsetzte, nahm der Bundesgerichtshof (BGH) im Wege der Testamentsauslegung nun an, dass damit der Ausgleich für die erbrachten Pflegeleistungen ausgeschlossen werden sollte.
Überprüfungspflicht
Nachlassverzeichnis: Notar darf sich nicht nur auf Angaben des Erben verlassen
Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufnehmen muss, ist regelmäßig auch verpflichtet, selbstständig die aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen zu ermitteln. Ein Verzeichnis, das sich nur auf die Beurkundung von Angaben des Erben beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht.