Alle Beiträge zum Stichwort: Erbschaftssteuerbefreiung
Erbschaftssteuergesetz
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.
Erbrecht
Ergänzende Nachlassplanung zum Testament: Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendungen
Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.
Erbrecht
10-jährige Haltefrist: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden.
Erbe & Steuer
Kapitalwert eines Nießbrauchs
Besteht ein Nießbrauchsrecht auf die gesetzlich bestimmte Mindestdauer, ermittelt sich sein Kapitalwert in der Regel ausschließlich nach der auf der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts basierenden Bewertung. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Erbrecht
Erbschaftsteuerfreibeträge für Urenkel
Urenkel haben nach ihren verstorbenen Urgroßeltern – auch bei Vorversterben des Elternteils und der Großeltern dieser Verwandtschaftslinie – nur einen Freibetrag von 100.000,00 €, entschied nun das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.
Erbe & Steuern
Erbschaftsteuer: Urenkel sind keine Enkel: Das gilt auch im Steuerrecht
Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren Freibetrag als den von 100.000 Euro nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden.
Urenkel keine "Kinder der Kinder"
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen
Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.
Steuerberater- und Räumungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Steuerberaterkosten und Räumungskosten können im Rahmen der Erbschaftsteuer als Nachlassregelungskosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zu berücksichtigen sein. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).