Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

Die Antragstellerin ist Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemanns. Bis zu dessen Tod lebte das Ehepaar gemeinsam in einem Einfamilienhaus, dessen Eigentümer die Ehegatten je zur Hälfte waren. Gegenüber der Erbin setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer fest, wobei ein fiktiver Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe des erklärten Werts und für das hälftige Miteigentum am Familienheim ein Freibetrag berücksichtigt wurde. Später reduzierte das Finanzamt in einem Änderungsbescheid den fiktiven Zugewinnausgleichsanspruch und erhöhte dadurch das Erbe und die Erbschaftsteuer, wogegen die Erbin Einspruch einlegte.

Der Antrag vor dem FG war nicht erfolgreich. Das Gericht bestätigte die Berechnung des Finanzamts. Es wurde sowohl das Anfangsvermögen beider Ehegatten zutreffend mit 0 € angesetzt, als auch deren Endvermögen korrekt ermittelt. Die Ausgleichsforderung beträgt grundsätzlich die Hälfte des Betrags, um den der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen Ehegatten übersteigt. Diese Forderung ist hier jedoch zu begrenzen, da bei der Bereicherung der Ehefrau noch die Steuerbefreiung für das Familienheim zu berücksichtigen war.

Der Auffassung der Antragstellerin, diese Begrenzung sei nur vorzunehmen, wenn der verstorbene Ehegatte das steuerbegünstigte Objekt allein erworben habe, folgte das Gericht nicht. Es sei unerheblich, ob der steuerfrei erworbene Vermögensgegenstand im Alleineigentum des Erblassers oder im Miteigentum des überlebenden Ehegatten gestanden habe. Der Zugewinnausgleichsanspruch war daher zu kürzen.

Quellen: FG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.07.2025 – 14 V 14044/25, Rev. zugelassen; www.gesetze.berlin.de

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Deliktsrecht, Internetrecht, Recht der unerlaubten Handlungen
13.04.2026

Verpflichtung zur Löschung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken

Die Verbreitung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken stellt eine erhebliche Herausforderung für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Mit Urteil vom 20.01.2026 (Az. 18 U 2360/25 Pre e) hat das Oberlandesgericht München die Anforderungen an die Haftung von Plattformbetreibern weiter konkretisiert und zugleich die Reichweite bestehender Prüfpflichten präzisiert.

Beitrag lesen
Reisevertragsrecht
07.04.2026

Check-In bis 45 Minuten vor Abflug – Grenzen der AGB-Gestaltung bei Airlines

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 03.04.2025 (Az. 2-24 S 129/24) eine zentrale Frage der Fluggastrechte geklärt: Airlines dürfen die in Art. 3 Abs. 2 der EU-Fluggastrechte-Verordnung vorgesehene Check-In-Frist von 45 Minuten nicht durch bloße AGB-Klauseln zu Lasten der Passagiere verlängern.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen