Alle Beiträge zum Stichwort: Erbschaftsteuer
Erbrecht
Erbschaftsteuerfreibeträge für Urenkel
Urenkel haben nach ihren verstorbenen Urgroßeltern – auch bei Vorversterben des Elternteils und der Großeltern dieser Verwandtschaftslinie – nur einen Freibetrag von 100.000,00 €, entschied nun das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.
Erbe & Steuern
Erbschaftsteuer: Urenkel sind keine Enkel: Das gilt auch im Steuerrecht
Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren Freibetrag als den von 100.000 Euro nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden.
Urenkel keine "Kinder der Kinder"
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen
Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.
BFH zur Bedarfsabfindung
Bedarfsabfindung bei Scheidung nicht schenkungsteuerpflichtig
Regeln Eheleute die mit ihrer Ehe verbundenen Rechtsfolgen umfassend individuell und vereinbaren Sie für den Fall der Scheidung Zahlungen in bestimmter Höhe, unterliegen diese Zahlungen nicht der Schenkungsteuer. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Erbschaftsteuer
Besteuerung beim Tod des Beschwerten fälliger Vermächtnisse
Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind erbschaftsteuerlich im Wesentlichen so zu behandeln wie Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten anfallen. Dies gilt auch dann, wenn der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses verstirbt und das Vermächtnis daher einem zweitberufenen Vermächtnisnehmer anfällt. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Steuerberater- und Räumungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Steuerberaterkosten und Räumungskosten können im Rahmen der Erbschaftsteuer als Nachlassregelungskosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zu berücksichtigen sein. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Nachlassverbindlichkeiten
Pflegekosten für die Grabstätte eines Dritten sind abziehbar
Hat sich ein Erblasser zu Lebzeiten zur Pflege der Wahlgrabstätte eines Dritten verpflichtet und geht diese Pflicht später auf den Erben über, kann Letzterer die Grabpflegeaufwendungen erbschaftsteuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.