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Jahressteuergesetzes 2022 Höhere Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 2023?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Dieser Entwurf sieht in mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht zahlreiche Änderungen vor.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz selbst bleibt zwar unangetastet. Es sind jedoch umfangreiche Änderungen des Bewertungsgesetzes geplant. So sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden. Bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien könnte dies zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer von bis zu 50 Prozent führen.

Praxistipp:

Ist die lebzeitige Übertragung von Immobilien im Wege vorweggenommener Erbfolge bereits angedacht oder geplant, kann es sinnvoll sein, die Schenkung noch im Jahr 2022 (zu den bisherigen Konditionen) zu vollziehen.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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