Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Jahressteuergesetzes 2022 Höhere Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 2023?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Dieser Entwurf sieht in mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht zahlreiche Änderungen vor.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz selbst bleibt zwar unangetastet. Es sind jedoch umfangreiche Änderungen des Bewertungsgesetzes geplant. So sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden. Bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien könnte dies zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer von bis zu 50 Prozent führen.

Praxistipp:

Ist die lebzeitige Übertragung von Immobilien im Wege vorweggenommener Erbfolge bereits angedacht oder geplant, kann es sinnvoll sein, die Schenkung noch im Jahr 2022 (zu den bisherigen Konditionen) zu vollziehen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

Beitrag lesen
Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

Beitrag lesen