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Jahressteuergesetzes 2022 Höhere Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 2023?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Dieser Entwurf sieht in mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht zahlreiche Änderungen vor.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz selbst bleibt zwar unangetastet. Es sind jedoch umfangreiche Änderungen des Bewertungsgesetzes geplant. So sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden. Bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien könnte dies zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer von bis zu 50 Prozent führen.

Praxistipp:

Ist die lebzeitige Übertragung von Immobilien im Wege vorweggenommener Erbfolge bereits angedacht oder geplant, kann es sinnvoll sein, die Schenkung noch im Jahr 2022 (zu den bisherigen Konditionen) zu vollziehen.

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