Alle Beiträge zum Stichwort: Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht Österreich
Haftung der Geschäftsführer für den Fall der Nichteinhaltung der Insolvenzantragspflicht (AT)
Kommt der Geschäftsführer einer GmbH seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Beantragung eines Insolvenzverfahrens schuldhaft nicht nach, ist er sowohl gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft als auch gegenüber der Gesellschaft (vertreten durch den Insolvenzverwalter) schadenersatzpflichtig.
Aktienrecht und Gesellschaftsrecht Schweiz
Revidiertes Aktienrecht: Veränderungen für Gesellschaften (CH)
Welche relevanten Neuerungen birgt das revidierte Aktienrecht für Gesellschaften? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Modernisierungen und Anpassungen.
KMU-Magazin Nr. 11/12, November/Dezember 2022
Neuerungen für das Jahr 2023 (CH)
Jeweils auf das neue Jahr hin treten unzählige neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Sich im Dschungel dieser Normen zurechtzufinden, wird immer mehr zu einer Herausforderung. Der Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen zusammen, welche in diesem Jahr in Kraft treten.
Unternehmensrecht Niederlande
Suspendierung eines Geschäftsführers (NLD)
Vor Kurzem hat die niederländische Ondernemingskamer (Unternehmenskammer) des Gerichtshofs Amsterdam dem im Namen der Staatsanwaltschaft vom Generalanwalt formulierten Antrag auf Suspendierung des Geschäftsführers Sanderink des internationalen IT-Dienstleisters Centric stattgegeben. Eine Suspendierung eines Geschäftsführers kann allerdings auch bei anderen ordentlichen Gerichten beantragt werden. An welche Gerichtsinstanz muss man sich nun wenden?
Transparenz und Datenschutz
Das sog. „UBO-Register“ (niederländisches Transparenzregister) ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorübergehend nicht einzusehen!
Der Europäische Gerichtshof hat am 22. November 2022 in einem Urteil entschieden, dass das sog. „UBO-Register“ gegen den Datenschutz verstößt. Infolgedessen ist dieses Register vorübergehend nicht mehr einsehbar.
Niederländisches Gesellschaftsrecht
Ausschluss eines Gesellschafters im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (NLD)
Das niederländische Recht bietet streitenden Gesellschaftern die Möglichkeit, sich voneinander zu trennen. Das kann mit der sogenannten „geschillenregeling“, der Regelung von Streitigkeiten unter Gesellschaftern, erreicht werden.
Anteilsveräußerungen durch ausländische Investoren in Russland
Erläuterungen des Finanzministeriums zur Beschränkung von Anteilsveräußerungen durch ausländische Investoren in Russland
Seit Anfang September ist die Veräußerung von Anteilen an russischen GmbH (OOO) durch Gesellschafter aus „unfreundlichen“ Staaten nur noch mit Erlaubnis einer speziellen Regierungskommission möglich. Das russische Finanzministerium hat nunmehr zu einigen unklaren Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Erlasses des Nr. 618 Stellung genommen (Schreiben Nr. 05-06-14RM/99138 vom 13. Oktober 2022).
Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Innenhaftung – Handbuch zur Geschäftsführerhaftung (Teil 1)
Die streitigen Haftungsverfahren gegenüber Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften nehmen zu. In diesem Verfahren werden die Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. Wie ein solcher Haftungsfall begründet wird und was es zu beachten gilt:
Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Außenhaftung – Geschäftsführerhaftung in Kapitalgesellschaften (Teil 2)
In den Fällen der Außenhaftung können Dritte den Geschäftsführer unmittelbar auf Schadenersatz verklagen. Wie ein solcher Anspruch begründet wird und was es als Geschäftsführer zu beachten gilt:
Russland: Einschränkungen für Verkauf russischer Anteile für Gesellschafter aus „unfreundlichen Staaten“
Einschränkungen für Verkauf russischer Anteile für Gesellschafter aus „unfreundlichen Staaten“
Der russische Präsident hat am 8. September einen Erlass unterzeichnet, der die Veräußerung von Anteilen an russischen Gesellschaften unter Genehmigungsvorbehalt stellt (Erlass Nr. 618 vom 8. September „Über das spezielle Verfahren zur Durchführung von bestimmten Transaktionen zwischen bestimmten Personen“). Der Erlass ist bereits veröffentlicht und somit in Kraft getreten.