Alle Beiträge zum Stichwort: Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Übervorteilung Bedeutung: Schutzprinzipien und und Rechtsfolgen im Gesellschaftsrecht
Die Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, bei dem viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Ein besonders heikles Thema im Gesellschaftsrecht ist die sogenannte Übervorteilung. Doch was genau versteht man darunter und welche Konsequenzen kann sie haben? In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung der Übervorteilung im Gesellschaftsrecht und zeigen auf, worauf Unternehmer und Gesellschafter achten müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Steuerlast auf Veräußerungsgewinn
Negative Kapitalkonten bei Personengesellschaften – mit insolvenzrechtlichem Bezug
„Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe.“
Gesellschaftsrecht
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.
MoPeG
GbR-Register & Co.: Was das MoPeG für das GbR-Recht ab 01.01.24 bedeutet
Nun wird u. a. das Recht der GbR durch das MoPeG („Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“) zum 01.01.2024 umfassend modernisiert. Aber was bedeutet das für die GbR – für Neugründungen und bestehende Gesellschaften bürgerlichen Rechts?
Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Gesellschaftsrecht Österreich
Die flexible Kapitalgesellschaft – Eine Chance für österreichische Start-ups?
Der österreichische Gesetzgeber möchte mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023, das als zentralen Punkt die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder Flexible Company (FlexCo) genannt, vorsieht, den Standort Österreich insbesondere für innovative Start-ups und GründerInnen attraktiver machen.
Gesellschaftsrecht
Neue Chancen auf Kapital für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen
Der Bundestag hat am Freitag, den 17.11.2023, das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) beschlossen. Dieses Gesetz bezweckt u. a., die Aufnahme von Eigenkapital und den Zugang zum Kapitalmarkt für junge und wachstumsstarke Unternehmen deutlich zu erleichtern. Dazu erfolgen umfangreiche Ergänzungen und Änderungen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht. Die Rechtsform der Aktiengesellschaften (AG und Societas Europaea -SE- mit Sitz im Inland) sollen u. a. durch die (Wieder-)Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien gestärkt und die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen ausgeweitet werden.
Gesellschaftsrecht
Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können. Diese gesetzliche Regelung wurde nun angepasst.