Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Belgisches Gesellschaftsrecht Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Belgien

Unternehmensgründung in Belgien leicht gemacht

Die Gründung oder Expansion eines Unternehmens in Belgien bietet spannende Möglichkeiten und eröffnet den Zugang zu einem dynamischen Markt. Ob Sie eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft gründen möchten — jede Option hat ihre Vorzüge und Herausforderungen. In diesem kurzen, aber informativen Abriss erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Schritte und Rahmenbedingungen, damit Ihr Einstieg in den belgischen Markt erfolgreich verläuft.

Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft: Welche Option ist besser geeignet?

Eine Zweigniederlassung stellt eine direkte Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft dar. Sie ist rechtlich keine eigenständige Einheit und verfügt daher über kein eigenes Gesellschaftskapital und keine eigene Verwaltungsstruktur. Dennoch sind bestimmte Offenlegungs- und Buchhaltungspflichten zu erfüllen, wie beispielsweise die Hinterlegung des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft bei der belgischen Nationalbank. Dieser Verwaltungsaufwand sollte nicht unterschätzt werden.

Im Vergleich dazu bringt die Gründung einer Tochtergesellschaft einige entscheidende Vorteile mit sich. Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass die Muttergesellschaft nicht für die rechtlichen Verpflichtungen der Tochtergesellschaft haftet. Diese rechtliche Unabhängigkeit kann nicht nur das (wirtschaftliche und rechtliche) Risiko reduzieren, sondern sich auch als Vorteil bei geschäftlichen Beziehungen im belgischen Markt erweisen.

Allerdings ist auch die Gründung einer Tochtergesellschaft mit administrativem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden, die im Bedarfsfall abgewogen werden sollten.

Welche Gesellschaftsformen bietet das belgische Recht?

Das belgische Gesellschaftsrecht bietet verschiedene Rechtsformen, die sich an den individuellen Bedürfnissen eines Unternehmens orientieren. Zu den am häufigsten verwendeten Formen zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Bei diesen Gesellschaftsformen ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt, was insbesondere für Investoren von Interesse ist, aber auch das Haftungsrisiko der Gesellschafter deutlich einschränkt.

Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsformen, wie die offene Handelsgesellschaft, die einfache Kommanditgesellschaft oder die europäische Aktiengesellschaft.

Für ausländische Unternehmen ist in der Regel die Wahl zwischen einer belgischen GmbH und einer AG am sinnvollsten. Es ist wichtig zu beachten, dass die AG in Belgien nicht nur von großen Unternehmen, sondern auch häufig von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt wird.

Schritte zur Gründung einer Gesellschaft in Belgien

Die Gründung einer Gesellschaft in Belgien beginnt mit der notariellen Beurkundung. Die Gründungsurkunde enthält alle wesentlichen Angaben zur Gesellschaft, wie die Rechtsform, den Namen, den Sitz der Gesellschaft sowie die Höhe des Kapitals und die Organisationsstruktur. Ein Finanzplan, der darlegt, wie das Unternehmen in den ersten drei Jahren wirtschaftlich bestehen soll, ist ebenfalls erforderlich und wird beim Notar hinterlegt.

Nach der notariellen Beurkundung wird die Gesellschaft beim zuständigen Unternehmensgericht registriert. Mit der Hinterlegung der Gründungsunterlagen erlangt die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit. Innerhalb von zehn Tagen nach der Registrierung erfolgt die Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt, wodurch die Gesellschaftsgründung auch gegenüber Dritten rechtswirksam wird. Schließlich muss die Gesellschaft bei der zentralen Unternehmensdatenbank eingetragen werden, um eine Unternehmensnummer zu erhalten. Diese Nummer dient als Identifikationsmerkmal für alle geschäftlichen Kontakte mit den belgischen Behörden und ist in Belgien übrigens ebenfalls die Basis für die Mehrwertsteueridentifikationsnummer.

Was passiert nach der Gründung?

Nach der erfolgreichen Gründung stehen weitere wichtige Aufgaben an. Dazu gehören die Anmietung von Büroräumen, die Einstellung von Personal sowie die Erfüllung steuerlicher und buchhalterischer Pflichten. Zu Beginn empfiehlt es sich, auf die Unterstützung erfahrener, deutschsprachiger Dienstleister zurückzugreifen. Diese können dabei helfen, die administrativen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, während das Unternehmen seine Strukturen vor Ort aufbaut.

Ihr Weg in den belgischen Markt

Die Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Belgien erfordert eine sorgfältige Planung und kompetente Beratung. Wir raten daher an, sich bei diesen Schritten von einem erfahrenen Team unterstützen zu lassen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen