Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Ehrenamtspauschale: Aufsichtsratstätigkeit bei kommunaler GmbH ist begünstigt

Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gewährt das Finanzamt die sogenannte Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr, so dass nur ein darüber hinausgehender Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig ist. Beanspruchen können den Freibetrag nicht nur Übungsleiter, sondern beispielsweise auch Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Dienst bzw. Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder einer vergleichbaren Einrichtung erbracht wird. Die Tätigkeit darf nur im Nebenberuf ausgeübt werden.

Daneben existiert die sogenannte Ehrenamtspauschale von 840 € pro Jahr, die sich für jede Art von Tätigkeit bei gemeinnützigen Vereinen sowie kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen beanspruchen lässt - beispielsweise für eine Tätigkeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platz- oder Gerätewart. Auch diese Tätigkeit darf nur im Nebenberuf ausgeübt werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass die Ehrenamtspauschale auch für Gelder beansprucht werden kann, die für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH gezahlt werden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der nebenberuflich und ehrenamtlich als Aufsichtsratsmitglied für eine kommunale GmbH tätig war, die kommunale Pflichtaufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfüllte. Eine hierfür gezahlte Aufwandsentschädigung von 620 € wollte er durch die Ehrenamtspauschale steuerfrei gestellt wissen.

Das Finanzamt besteuerte die Zahlung als Einnahmen aus selbständiger Arbeit, der BFH sprach sich jedoch gegen die Besteuerung aus und urteilte, dass die Einnahmen durch die Ehrenamtspauschale in voller Höhe steuerfrei sind. Die Tätigkeit war nebenberuflich und im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts innerhalb der EU ausgeübt worden. Die Bundesrichter verwiesen darauf, dass eine Tätigkeit zur Anwendung der Ehrenamtspauschale nicht der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen müsse.

Quellen

BFH, Urt. v. 08.05.2024 – VIII R 9/21; www.bundesfinanzhof.de

Beitrag veröffentlicht am
16. November 2024

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen