Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Österreichisches Recht Welche Vorteile und rechtlichen Lösungen bietet Österreich für Start-ups?

Österreich ist ein beliebter Standort für sogenannte Start-ups. Das Land dient als Sprungbrett für Jungunternehmer in den mehr als 100 Millionen Einwohner umfassenden deutschsprachigen Markt (DACH) und lockt mit zahlreichen finanziellen Förderungen sowie flexiblen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Eine dieser flexiblen rechtlichen Lösungen ist die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo), eine besondere Form der Kapitalgesellschaft, die eine erleichterte Kapitalverwaltung sowie eine Beteiligung von Mitarbeitern am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ermöglicht. Die FlexCo gilt daher als optimale Gesellschaftsform für wachstumsstarke Unternehmen, die einen vereinfachten Kapitalzugang sowie eine Expansion in internationale Märkte anstreben.

Nachfolgend stellen wir Ihnen wesentliche Fördermaßnahmen für Start-ups sowie die FlexCo als Gesellschaftsform vor.

1) Förderungen

Das Spektrum an Förderungen für Start-ups in Österreich ist breit gefächert und abhängig von zahlreichen Faktoren, darunter die Branche, die Höhe des benötigten Kapitals, der Innovationsgrad der Geschäftsidee sowie der Zweck der Förderung (Gründung oder Unternehmensübernahme). Im Folgenden werden einige der in der Praxis häufigsten Förderinstrumente vorgestellt:

a) Zuschüsse

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Gründungs-, Wachstums- und Innovationsprojekten (ausgenommen Tourismusbetriebe). Die Förderungen stehen in verschiedenen Formen zur Verfügung. In der frühen Entwicklungsphase, in der Gründer mit hohen Investitionskosten ohne sofortige Erträge konfrontiert sind, stehen insbesondere die Programme PreSeed und Seedfinancing im Vordergrund. Diese finanzieren hochinnovative Unternehmen oder Unternehmen mit Hightech-Produkten von der Geschäftsidee bis zur Markteinführung. Im Rahmen des PreSeed-Programms sind Zuschüsse von bis zu EUR 300.000, im Seedfinancing-Programm von bis zu EUR 1.000.000 möglich.

Spezielle Zuschüsse stehen auch jungen Unternehmen in der Gründungsphase oder bis zu drei Jahre nach der Gründung zur Verfügung, auch im Tourismusbereich (österreichische Hotel- und Tourismusbank – ÖHT). Für Investitionen in Anlagegüter von EUR 50.000 bis EUR 500.000, etwa für die Sanierung von Geschäftsräumen, Ausstattung, Möbel, den Erwerb von Lizenzen und sonstigen Rechten, werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 7,5 % für kleine Unternehmen bzw. 5 % für mittlere Unternehmen gewährt.

b) Kredite, Haftungen und Beteiligungsfinazierung

Ergänzend zu direkten Zuschüssen bestehen Förderinstrumente in Form von Darlehen sowie Haftungsübernahmen und sonstigen Sicherheiten. Besonders hervorzuheben sind hierbei die bereits erwähnten Förderinstitutionen AWS und ÖHT, welche zinsgünstige Kredite mit besonderen Konditionen für Jungunternehmen in einer Höhe von bis zu EUR 30 Millionen gewähren. Gleichzeitig bieten sie Haftungen sowie alternative Besicherungsformen an, die Start-ups den Zugang zu Bankfinanzierungen erleichtern.

Zusätzlich stellt die AWS Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial eine Beteiligungsfinanzierung in einer Höhe von bis zu EUR 3,5 Millionen bereit. Diese Eigenkapitalfinanzierung richtet sich insbesondere an Unternehmen in frühen, risikobehafteten Entwicklungsphasen, in denen klassische Bankfinanzierungen oftmals nicht oder nur erschwert verfügbar sind. Ergänzend dazu bietet das zuständige Bundesministerium Kleinkredite bis zu EUR 15.000 an, die primär für finanziell benachteiligte Personen oder Gründer mit erschwertem Kapitalzugang vorgesehen sind. Diese sogenannten Mikrokredite dienen der Umsetzung von Geschäftsideen mit geringen Anfangsinvestitionen und erleichtern den Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit.

c) Abgaben- und Gebührenbefreiung nach dem NeuFöG

In der Praxis werden häufig Befreiungen von bestimmten Gebühren in Anspruch genommen, die nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Unternehmer, die in den letzten fünf Jahren keine gleichartige oder ähnliche gewerbliche Tätigkeit ausgeübt haben, können unter bestimmten Bedingungen von Gebühren für die Eintragung im Firmenbuch, für die Grundbuchseintragung von Eigentumsübertragungen sowie von der Grunderwerbsteuer befreit werden, sofern das Grundstück als Sacheinlage in das Unternehmen eingebracht wird. Ebenso können bestimmte Lohnabgaben für Arbeitnehmer in der Anfangsphase der betrieblichen Tätigkeit entfallen. Dieses Gesetz ermöglicht Unternehmern erhebliche Einsparungen bei Gründungs- und Übertragungskosten und erleichtert somit den Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit. 

2) Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) wurde in Österreich im Jahr 2024 eingeführt und stellt eine hybride Gesellschaftsform dar, die wesentliche Merkmale einer klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Elementen einer Aktiengesellschaft (AG) kombiniert. Sie erfreut sich insbesondere bei Start-ups großer Beliebtheit, da sie eine reduzierte bürokratische Belastung sowie steuerliche Begünstigungen im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung bietet und zudem für internationale Investoren von Interesse ist.

Im Vergleich zur klassischen GmbH zeichnet sich die FlexCo insbesondere durch folgende Vorteile aus:

  • erleichterte Übertragung von Geschäftsanteilen ohne strenge Formvorschriften;
  • flexible Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung;
  • steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung durch die Ausgabe neuer Geschäftsanteile;
  • bei erfolgreichem Unternehmenswachstum eine unkomplizierte Umwandlung in eine GmbH oder AG.

Durch die Einführung der FlexCo sowie eine Vielzahl an staatlichen Fördermaßnahmen hat Österreich einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems geleistet und sich als attraktiver Standort für internationale Investoren positioniert. Unternehmer, die eine Gesellschaftsgründung oder -übernahme in Österreich erwägen, sollten daher sorgfältig prüfen, welche Förderungen und Steuerbegünstigungen für sie in Betracht kommen und welche Rechtsform die optimale Struktur für ihr Geschäftsmodell bietet. 

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen