Alle Beiträge zum Stichwort: InsO
Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist. Die vom Insolvenzverwalter vorgenommene Addition, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, stellt danach nur eine Vermutung zur Schadenshöhe dar, die widerlegt werden kann.
Gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche Anforderungen
Nicht nur zur Sanierung: Debt to Equity Swap
Der Debt to Equity Swap ist eine in den USA oder England schon seit langem bekannte und bewährte Möglichkeit der Unternehmenssanierung, die nun seit mittlerweile 15 Jahren auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen hat.
Insolvenzrecht
Kündigung bei Insolvenz des Vertragspartners: Ist diese zulässig?
Eine hierzu getroffene Vereinbarung kann beispielsweise lauten: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt es, wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
BGH-Rechtsprechung
„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten
Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden? Hierzu gibt es ein Urteil des BGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Beweisführung für einen klagenden Insolvenzverwalter erleichtert hat.
Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Innenhaftung – Handbuch zur Geschäftsführerhaftung (Teil 1)
Die streitigen Haftungsverfahren gegenüber Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften nehmen zu. In diesem Verfahren werden die Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. Wie ein solcher Haftungsfall begründet wird und was es zu beachten gilt:
BGH zur Insolvenzanfechtung
Drei mögliche Argumente gegen eine Anfechtung eines Insolvenzverwalters
Die insolvenzrechtliche Anfechtung ermöglicht Insolvenzverwaltern die Rückforderung von Vermögensverschiebungen, die der Insolvenzschuldner im Vorfeld des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Als Vertragspartner des Insolvenzschuldners könnten Sie daher zur Rückgewähr des Erlangten verpflichtet sein. Mit welchen Argumenten können Sie sich gegen eine solche Anfechtung wehren?
Insolvenzrecht
Ausschüttung eines Gewinnvortrages und das Risiko der Insolvenzanfechtung
Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.
Insovlenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.
Insolvenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.
StaRUG
Haftung für einen Insolvenzverschleppungsschaden
Mit Wirkung ab dem 01.01.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein die Insolvenzordnung flankierendes (eigenes) Gesetz, das ein zusätzliches Verfahren zur Vermeidung einer Insolvenz vorsieht.