Alle Beiträge zum Stichwort: InsO

BGH-Rechtsprechung
„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten
Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden? Hierzu gibt es ein Urteil des BGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Beweisführung für einen klagenden Insolvenzverwalter erleichtert hat.

Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Innenhaftung – Handbuch zur Geschäftsführerhaftung (Teil 1)
Die streitigen Haftungsverfahren gegenüber Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften nehmen zu. In diesem Verfahren werden die Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. Wie ein solcher Haftungsfall begründet wird und was es zu beachten gilt:

Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse und Insolvenzanfechtung
Die Immobilie in der Insolvenz
Personen, die in die Insolvenz gehen möchten, fragen sich, was dann mit der eigenen Immobilie geschieht und ob die Möglichkeit besteht, die Immobilie vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.

BGH zur Insolvenzanfechtung
Drei mögliche Argumente gegen eine Anfechtung eines Insolvenzverwalters
Die insolvenzrechtliche Anfechtung ermöglicht Insolvenzverwaltern die Rückforderung von Vermögensverschiebungen, die der Insolvenzschuldner im Vorfeld des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Als Vertragspartner des Insolvenzschuldners könnten Sie daher zur Rückgewähr des Erlangten verpflichtet sein. Mit welchen Argumenten können Sie sich gegen eine solche Anfechtung wehren?

Insolvenzrecht
Ausschüttung eines Gewinnvortrages und das Risiko der Insolvenzanfechtung
Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.

Insovlenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

Insolvenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

StaRUG
Haftung für einen Insolvenzverschleppungsschaden
Mit Wirkung ab dem 01.01.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein die Insolvenzordnung flankierendes (eigenes) Gesetz, das ein zusätzliches Verfahren zur Vermeidung einer Insolvenz vorsieht.

Insolvenzrecht
Sicherung der Gläubigerrechte in der Insolvenz eines Einzelhändlers
Kommen sie – die Insolvenzen im Einzelhandel – oder nicht? Dies ist die Frage, die sich insbesondere Lieferanten als Gläubiger von Einzelhändlern in der jetzigen Zeit stellen müssen.

Insolvenzrecht
Insolvenzpläne und informierte sowie aktive Gläubiger
Die Gläubiger sollen es sein, die in einer Gläubigerversammlung über einen von Insolvenzschuldnerseite vorgelegten Insolvenzplan abstimmen. Damit dieses Recht auch tatsächlich ausgeübt wird, bedarf es hierfür – wie in jeder demokratischen Ordnung – folgender Voraussetzungen: aktive und informierte Personen, die ihr Stimmrecht ausüben.