Alle Beiträge zum Stichwort: Überwachung

Kontrollpflichten und Zurechnung von Straftaten
Strafrechtliche Anforderungen an horizontale und vertikale Arbeitsteilung in Unternehmen
Ein Mitarbeiter handelt pflichtwidrig und macht sich dadurch unmittelbar strafbar. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich übergeordnete und auf gleicher Ebene agierende Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden.

Arbeitsrecht
Telefonat mit dem Chef aufgezeichnet - Entlassung
Der Oberste Gerichtshof hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob die heimliche Aufzeichnung eines mit dem Arbeitgeber geführten Telefonats durch den Dienstnehmer und die folgende Weitergabe der Aufnahme an seinen unmittelbaren Vorgesetzten einen Entlassungsgrund darstellt.

Gesellschaftsrecht
Aufsichtsratsmitglied muss nicht genehmigtes Beratungshonorar erstatten
Ein zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer weiteren Gesellschaft geschlossener Beratungsvertrag bedarf auch dann der Zustimmung des Aufsichtsrates, wenn das für die andere Gesellschaft den Vertrag schließende Aufsichtsratsmitglied zugleich – ohne an ihr beteiligt zu sein – der gesetzliche Vertreter dieser Gesellschaft ist. So hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Informationen über Emissionen
Umweltinformationen freier zugänglich
Nach der sogenannten Aarhus-Konvention und der EU-Umweltinformations-RL besteht auch in Österreich ein weitreichendes Recht auf Zugang zu Umweltinformationen.

Anerkenntnis durch Versicherung
Planungs- und Bauüberwachungsfehler: Zustimmung zur Verrechnung kann Schuldanerkenntnis sein
Stehen sich Honoraransprüche des Architekten einerseits und Schadenersatzansprüche des Bauherrn andererseits in aufrechenbarer Weise gegenüber und stimmt die Haftpflichtversicherung des Architekten einer Verrechnung zu, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt.

BAG 2 AZR 597/16 – Überwachung des Arbeitnehmers durch einen Detektiv kann Kündigung rechtfertigen
Das Bundesarbeitsgericht hat in BAG 2 AZR 597/16 entschieden, dass die verdeckte Überwachung des Arbeitnehmers durch einen Detektiv nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig sein kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Hierbei ging es um einen Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krankgeschrieben war und gleichzeitig im Betrieb seines Sohns eine Konkurrenztätigkeit ausgeübt hat.