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Baurecht Österreich Regressansprüche gegenüber der Projektsteuerung (AUT)

Der OGH hat sich unlängst mit der Mithaftung der Projektsteuerung zu befassen (OGH 16.12.2022, 8 Ob 111/22i; www.ris.bka.gv.at/judikatur ). Die Klägerin (Fensterunternehmen) wurde bei einem Hotelprojekt mit der Lieferung und Montage der Fensterkonstruktionen beauftragt. Die Fensterkonstruktion entsprach nicht den statischen Normen. Die Klägerin hatte nicht wie von ihr geschuldet eine statische Berechnung eingeholt. Die Bauherrin klagte im Vorprozess die (nunmehrige) Klägerin und verlangte Schadenersatz. Der Fenstermonteur, die ÖBA, und der Planer teilten sich den entstandenen Schaden auf. Die Projektsteuerung war nicht bereit, sich bei diesem Vergleich zu beteiligen.

Das nunmehr klagende Fensterunternehmen machte daher (Solidarschuldner-)Regress gegen den beklagten Projektsteuerer geltend. Laut OGH gibt es kein allgemeines und klares Leistungsbild für Projektsteuerungsverträge, weshalb die vom Projektsteuerer einzuhaltenden Pflichten immer nur anhand des konkreten Einzelvertrages zu beurteilen sind. Aus dem gegenständlichen Vertrag ließ sich die Pflicht der Projektsteuerung zur Überprüfung der Vorlage oder Richtigkeit von Werkzeichnungen nicht ableiten. Laut den vereinbarten allgemeinen Vertragsbedingungen war vertraglich ausdrücklich der Planer mit der „Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Unternehmen“ beauftragt. Sohin nicht die Projektsteuerung. Ein Verstoß der Projektsteuerung lag daher nicht vor, die Klage wurde abgewiesen.

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