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Informationen über Emissionen Umweltinformationen freier zugänglich

Nach der sogenannten Aarhus-Konvention und der EU-Umweltinformations-RL besteht auch in Österreich ein weitreichendes Recht auf Zugang zu Umweltinformationen. Allerdings kann der Zugang zu Informationen über Emissionen nach § 6 Abs 2 Umweltinformationsgesetz (UIG, BGBl 1993/495 idgF., vgl. www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ ) unter bestimmten Umständen mit der Begründung verweigert werden, dass damit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verletzt würden. Das hat der VwGH zuletzt als europarechtswidrig qualifiziert. Daher sind Informationen über Emissionen in die Umwelt nun unabhängig von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zugänglich zu machen.

Das Höchstgericht (VwGH 6. 7. 2021, Ra 2020/07/0065, siehe www.ris.bka.gv.at/vwgh/) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein Landwirt, der unterhalb einer Abwasserreinigungsanlage eine biologisch-dynamische Landwirtschaft betreibt und zur Bewässerung Wasser aus dem Vorfluter entnimmt, verlangte Informationen aus den Ergebnissen der wasserrechtlich verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung des Unternehmens, das dort unter anderem mit Zyanid, Kupfer, Zink, Chlorid und Sulfat belastete Abwässer einleitet.

Das wurde ihm abgeschlagen, weil mit diesen Daten Rückschlüsse auf die Produktion von Lebensmittelzusatzstoffen möglich seien. Wenn jemand, der Wasser zur Bewässerung aus einem Fluss verwendet, das mit solchen Inhaltsstoffen belastet ist, wissen will, in welcher Konzentration diese Stoffe dorthin gelangen, ist das verständlich. Das kann ihm auch nicht mehr verweigert werden.

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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