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Informationen über Emissionen Umweltinformationen freier zugänglich

Nach der sogenannten Aarhus-Konvention und der EU-Umweltinformations-RL besteht auch in Österreich ein weitreichendes Recht auf Zugang zu Umweltinformationen. Allerdings kann der Zugang zu Informationen über Emissionen nach § 6 Abs 2 Umweltinformationsgesetz (UIG, BGBl 1993/495 idgF., vgl. www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ ) unter bestimmten Umständen mit der Begründung verweigert werden, dass damit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verletzt würden. Das hat der VwGH zuletzt als europarechtswidrig qualifiziert. Daher sind Informationen über Emissionen in die Umwelt nun unabhängig von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zugänglich zu machen.

Das Höchstgericht (VwGH 6. 7. 2021, Ra 2020/07/0065, siehe www.ris.bka.gv.at/vwgh/) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein Landwirt, der unterhalb einer Abwasserreinigungsanlage eine biologisch-dynamische Landwirtschaft betreibt und zur Bewässerung Wasser aus dem Vorfluter entnimmt, verlangte Informationen aus den Ergebnissen der wasserrechtlich verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung des Unternehmens, das dort unter anderem mit Zyanid, Kupfer, Zink, Chlorid und Sulfat belastete Abwässer einleitet.

Das wurde ihm abgeschlagen, weil mit diesen Daten Rückschlüsse auf die Produktion von Lebensmittelzusatzstoffen möglich seien. Wenn jemand, der Wasser zur Bewässerung aus einem Fluss verwendet, das mit solchen Inhaltsstoffen belastet ist, wissen will, in welcher Konzentration diese Stoffe dorthin gelangen, ist das verständlich. Das kann ihm auch nicht mehr verweigert werden.

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Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

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Steuerrecht, Grundstücksrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

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Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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