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Arbeitsrecht Telefonat mit dem Chef aufgezeichnet - Entlassung

Der Oberste Gerichtshof ( OGH 28.07.2021, 9 Oba 65/21f ; www.ris.bka.gv.at/jus ) hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob die heimliche Aufzeichnung eines mit dem Arbeitgeber geführten Telefonats durch den Dienstnehmer und die folgende Weitergabe der Aufnahme an seinen unmittelbaren Vorgesetzten einen Entlassungsgrund darstellt. Im konkreten Fall qualifizierte der OGH die Entlassung des Arbeitnehmers aufgrund der mit dieser Handlung einhergehenden Vertrauensunwürdigkeit als berechtigt. Der Arbeitnehmer rechtfertigte sein Vorgehen mit Umständen im Betrieb, die ihn belastet hätten, insbesondere einem nicht wertschätzenden Umgang des Arbeitgebers mit seinen Mitarbeitern und seinem mangelnden Vertrauen in den Betriebsrat.

Der OGH sah darin aber kein ausreichend berechtigtes Interesse an der heimlichen Tonbandaufnahme. Dem Arbeitgeber war daher eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar, weil die notwendige Vertrauensbasis durch das rechtswidrige Vorgehen des Arbeitnehmers schwer erschüttert war. Das Höchstgericht wies in seiner Entscheidung aber darauf hin, dass eine solche Beurteilung immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu erfolgen hat.

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