Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Gesellschaftsrecht Aufsichtsratsmitglied muss nicht genehmigtes Beratungshonorar erstatten

BGH, Urt. v. 29.06.2021 – II ZR 75/20

Ein zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer weiteren Gesellschaft geschlossener Beratungsvertrag bedarf auch dann der Zustimmung des Aufsichtsrates, wenn das für die andere Gesellschaft den Vertrag schließende Aufsichtsratsmitglied zugleich – ohne an ihr beteiligt zu sein – der gesetzliche Vertreter dieser Gesellschaft ist. So hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Seine Entscheidung begründet der BGH damit, dass die unabhängige Überwachung durch den Aufsichtsrat auch dann gefährdet sei, wenn sein den Beratungsvertrag abschließendes Mitglied nicht unmittelbar über eine Beteiligung oder ein Erfolgshonorar davon profitiert. Das sei nicht zuletzt deshalb der Fall, da auch das erfolgsunabhängige Honorar des gesetzlichen Vertreters – etwa durch den Beratungsvertrag – erwirtschaftet werden müsse.

Praxishinweis:

Mit seiner Entscheidung weitet der BGH seine bisherige Rechtsprechung zu Beratungsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern weiter aus. Das erhöht allerdings zwangsläufig die Rechtsunsicherheit, da durch die Erfassung von mittelbaren Vorteilen die Abgrenzung deutlich schwieriger wird. Insbesondere das beratende Aufsichtsratsmitglied, das gegebenenfalls einem Rückzahlungsanspruch ausgesetzt wird, sollte eine etwaige Pflicht zur Offenlegung daher eingehend prüfen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen