Alle Beiträge zum Stichwort: Zugang
Kündigungsschutz
Rechtzeitiger Zugang des Kündigungsschreibens
Einer angestellt arbeitenden Zahnärztin wurde gekündigt. Vereinbart war eine vierteljährliche Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber beendete das Arbeitsverhältnis mit einem Kündigungsschreiben vom 28.9.2021 zum Jahresende und gab das Schreiben bei der Deutschen Post AG als Einwurf-Einschreiben auf. Laut Auslieferungsbeleg wurde der Brief am 30.9.2021 im Briefkasten der Zahnärztin eingeworfen. Die Angestellte bestritt jedoch den Zugang des Schreibens an diesem Tag und verlangte Weiterbeschäftigung bis 31.3.2022.
Gesellschaftsrecht
Geschäftsführer kündigt selbst: Rechtssicher handeln und die Weichen richtig stellen
Die Nachricht kommt oft überraschend: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens kündigt von sich aus seinen Vertrag. Was auf den ersten Blick wie ein Schock wirken mag, muss bei richtiger Herangehensweise kein Beinbruch sein. Mit der passenden Strategie können Sie die Situation meistern und sogar als Chance für einen Neuanfang nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es ankommt, wenn der Geschäftsführer selbst kündigt, und wie Sie rechtssicher und zukunftsorientiert handeln.
Arbeitsrecht
Wie gewonnen, so zerronnen?
Im Kündigungsschutzprozeß ändern sich die Prioritäten manchmal schnell - wie reagiert man dann richtig?
Informationen über Emissionen
Umweltinformationen freier zugänglich
Nach der sogenannten Aarhus-Konvention und der EU-Umweltinformations-RL besteht auch in Österreich ein weitreichendes Recht auf Zugang zu Umweltinformationen.
Kontrahierungszwang für Gemeinden
In bestimmten Fällen kann ein Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand, z. B. ein Trinkwasserversorger, einem Kontrahierungszwang unterliegen. Es kann also dazu verpflichtet sein, mit jedem, der daran interessiert ist, einen Vertrag zu gleichen Bedingungen wie mit anderen Kunden abzuschließen, den Vertragsabschluss jedenfalls nicht ohne sachlichen Grund zu verweigern. Unter sehr speziellen Voraussetzungen kann sogar eine Gemeinde dazu gezwungen werden, eine Dienstbarkeit an einem gemeindeeigenen Grundstück einzuräumen.