Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht aktuell Pauschalreise coronabedingt storniert: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Aufgrund der momentanen Lage sehen sich nicht wenige Urlaubswillige der Situation ausgesetzt, dass ihre Pauschalreise coronabedingt storniert wurde. Dazu ist der Reiseveranstalter auch berechtigt, wenn er aufgrund „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“ an der Vertragserfüllung gehindert ist. Zu solchen Umständen gehört grundsätzlich die derzeitige Pandemie. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, d.h. eine Zahlung kann unterbleiben. Ist eine Zahlung bereits erfolgt, ist der Reisepreis in voller Höhe zu erstatten. Hierzu ist der Reiseveranstalter verpflichtet und zwar binnen einer Frist von 14 Tagen ab Stornierung. Häufig bieten Reiseveranstalter an Stelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises einen Gutschein für die ausgefallene Pauschalreise an. Diesen können, müssen Sie jedoch nicht annehmen. Es handelt sich lediglich um eine freiwillige Alternative. Dies ist inzwischen gesetzlich geregelt. Übrigens: Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden kann in diesen Fällen nicht verlangt werden.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

Beitrag lesen
Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

Beitrag lesen