Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht aktuell Pauschalreise coronabedingt storniert: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Aufgrund der momentanen Lage sehen sich nicht wenige Urlaubswillige der Situation ausgesetzt, dass ihre Pauschalreise coronabedingt storniert wurde. Dazu ist der Reiseveranstalter auch berechtigt, wenn er aufgrund „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“ an der Vertragserfüllung gehindert ist. Zu solchen Umständen gehört grundsätzlich die derzeitige Pandemie. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, d.h. eine Zahlung kann unterbleiben. Ist eine Zahlung bereits erfolgt, ist der Reisepreis in voller Höhe zu erstatten. Hierzu ist der Reiseveranstalter verpflichtet und zwar binnen einer Frist von 14 Tagen ab Stornierung. Häufig bieten Reiseveranstalter an Stelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises einen Gutschein für die ausgefallene Pauschalreise an. Diesen können, müssen Sie jedoch nicht annehmen. Es handelt sich lediglich um eine freiwillige Alternative. Dies ist inzwischen gesetzlich geregelt. Übrigens: Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden kann in diesen Fällen nicht verlangt werden.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen