Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Photovoltaikanlage: Ehegatten-GbR muss keine gesonderte Gewinnfeststellung beim Finanzamt einreichen

Betreiben Eheleute gemeinsam eine Photovoltaikanlage, tun sie dies zivilrechtlich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da in diesem Fall mehrere - genauer gesagt zwei -  Personen an den Einkünften beteiligt sind, wäre nach der Abgabenordnung (AO) eigentlich eine eigenständige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die GbR erforderlich. Die Eheleute müssten also neben ihrer Einkommensteuererklärung zusätzlich eine Feststellungserklärung für ihre Photovoltaik-GbR abgeben.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun allerdings entschieden, dass auf eine Feststellungserklärung verzichtet werden kann, wenn Eheleute eine Photovoltaikanlage auf ihrem selbstgenutzten Wohnhaus betreiben und kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus erzielten Einkünfte besteht.

Im Urteilsfall hatten Eheleute ihre Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage nur im Rahmen ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung deklariert und keine zusätzliche Feststellungserklärung abgegeben. Das Finanzamt hatte zunächst auf einem zusätzlichen Gewinnfeststellungsverfahren für die Photovoltaik-GbR bestanden, wurde vom BFH nun aber eines Besseren belehrt. Die Bundesrichter urteilten, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne der AO handle, der vom Gewinnfeststellungsverfahren auszunehmen sei.

Hinweis: Sollten Eheleute vom Finanzamt in gleichgelagerten Fällen zur Abgabe einer Feststellungserklärung aufgefordert werden, sollten sie auf das aktuelle Urteil des BFH verweisen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Wohnungstürschlüssel
Mietrecht, Wohnraummietrecht
26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

Beitrag lesen
sport-run-laufen-gleich-wettkampf
Arbeitsrecht
25.02.2026

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

Beitrag lesen
Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen