Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Sanierung Sanierungsmoderation: Ein möglicher Weg aus der wirtschaftlichen Krise

Neu seit Jahresanfang ist das sogenannte Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz StaRUG) und damit ebenfalls neu ist das nach diesem Gesetz mögliche Sanierungsmittel der Sanierungsmoderation.

Ein neuer Weg zur Sanierung außerhalb der Insolvenz und dies freiwillig und nicht öffentlich ist verbunden mit der Frage:

I. Wann kann eine Sanierungsmoderation für mich und damit meine Interessen nützlich sein?

Eine Sanierungsmoderation kann hilfreich sein:

1. In der Frühzeit der Krise

Je früher eine Krise erkannt wird, desto größer ist der noch vorhandene Handlungsspielraum sie zu beseitigen und insbesondere das Vertrauen der Gläubiger und Vertragspartner in die beteiligten Personen. Dieser Umstand ist auch bei einer Sanierungsmoderation von Bedeutung.

Das Gesetz setzt hierzu voraus, dass keine Zahlungsunfähigkeit und keine Überschuldung (wenn diese im konkreten Fall ein verpflichtender Insolvenzgrund ist) vorliegt. Im Zuge einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist damit eine Sanierungsmoderation möglich.

2. Und mit einem finanzwirtschaftlichem Sanierungsplan

Sie haben für Ihr Unternehmen einen finanzwirtschaftlichen Sanierungsplan. Dieser beinhaltet beispielhaft das Angebot an die Gläubiger zu einem quotalen Forderungsverzicht und/oder die Stundung und damit die neue Absprache von Fälligkeiten. Dies sind Restrukturierungs- und damit Sanierungsmöglichkeiten, für die das „neue Gesetz“ (StaRUG) beispielsweise angewendet werden kann.

3. Und die Zustimmung der Gläubiger ist möglich - bei stockenden Verhandlungen

Das Gesetz beschreibt die Aufgabe des Sanierungsmoderators wie folgt: „Er vermittelt zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern bei der Herbeiführung einer Lösung zur Überwindung der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten.“

Sind die Verhandlungen über den angedachten Sanierungsplan ins Stocken geraten, kann die Einschaltung eines Sanierungsmoderators mit der vorerwähnten Zielrichtung helfen. Denn damit kommt ein neutraler Vermittler als unabhängige Person auf das Spielfeld der Verhandlungen.

Seine Aufgabe kann für den Fortgang der Verhandlungen hilfreich sein. Denn es verhandeln nicht mehr die Parteien unmittelbar über ihre Positionen, sondern es gibt einen Dritten, der den Rahmen des Blickwinkels erweitern und die Parteien möglicherweise weg von ihren Positionen hin zu einem Blick auf die eigenen Interessen und die der übrigen Beteiligten bewegen kann.

Und dies erfolgt als ein gesetzlich vorgesehenes Werkzeug der Sanierung. Am Ende einer erfolgreichen Sanierungsmoderation steht ein Sanierungsvergleich, der mit den Gläubigern geschlossen wird.

Dieser Sanierungsvergleich kann durch das Gericht bestätigt werden. Dies bringt für die Gläubiger einen wesentlichen Vorteil mit sich: Ein gerichtlich bestätigter Sanierungsvergleich und damit die in dieser Vereinbarung getroffenen Maßnahmen sind im Falle einer zukünftigen Insolvenz nur anfechtbar, wenn dieser Vergleich auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben der schuldnerischen Partei erfolgte und dies der oder den übrigen Vertragsparteien (Gläubiger) bekannt war. Damit beschränkt sich das Risiko der Anfechtung auf einen äußerst engen Anwendungsbereich. Jeder der Beteiligten kann aufgrund der notwendigen Anfechtungsvoraussetzung der Kenntnis von der Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit das Risiko selbst einschätzen, da ihm bekannt ist, was er weiß und was nicht.

Ist die Sanierungsmoderation ein möglicher Weg, so stellt sich die weitere Frage:

II. Wie entsteh eine Sanierungsmoderation bzw. wie beginnt sie?

Notwendig hierfür ist ein Antrag bei dem zuständigen Restrukturierungsgericht. Benannt wird durch das Restrukturierungsgericht – wie es im Gesetz heißt – eine geeignete und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Person. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, spricht vieles dafür, dass zu berücksichtigende Vorschläge hinsichtlich der Person des Sanierungsmoderators erfolgen können.

Beitrag veröffentlicht am
25. März 2021

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen