Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsrecht Schadensersatz: Mobbing am Arbeitsplatz

Oft gehört, ständig reklamiert – selten bestätigt: Kommt uns zunehmend die Konfliktfähigkeit abhanden?

11.10.2018, Büro der Pflegedienstleiterin (PDL). „Können wir über die Zuteilung eines freien Sonntags im Oktober sprechen?" – PDL: „Dann musst du dann eben nicht arbeiten. In Zukunft brauchst du dann aber nicht mehr zu kommen." – „Wie ist das zu verstehen?" – PDL: „Ich unterhalte mich mit dir nur noch über die Heimleitung. Raus!"

Der Arbeitgeber beraumt ein Personalgespräch an, die Mitarbeiterin schaltet einen Rechtsanwalt ein. Hierauf reagiert die PDL am 15.10.2018, indem sie die Mitarbeiterin telefonisch kontaktiert: „Du machst dich lächerlich. Sei nicht so schwächlich und unselbstständig."

Die Mitarbeiterin erkrankt unmittelbar an diesem Tag. Sie wird nicht gesund. Sie muss stationäre Psychotherapie in Anspruch nehmen. Auf Empfehlung des Arztes kündigt sie.

Von ihrem Arbeitgeber verlangt sie ein Schmerzensgeld i.H.v. 30.000 € sowie eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Eigenkündigung von weiteren rund 19.000 €. Sie ist der Auffassung, wegen des Mobbings ihrer Vorgesetzten erkrankt zu sein und deswegen auch den Arbeitsplatz verloren zu haben. Hierfür hafte der Arbeitgeber.

Das Arbeitsgericht Nordhausen (28.02.2020) und das Landesarbeitsgericht Thüringen (25.01.2022 – 1 Sa 269/20) weisen die Klage ab.

Vielfach ist in der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis festzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie die Klägerin in dem hier entschiedenen Fall nicht in der Lage sind, normale Konflikte am Arbeitsplatz abzugrenzen von dem sogenannten Mobbing. Das Bundesarbeitsgericht hat 2007 einmal eine Definition dieses Phänomens versucht. Danach ist unter Mobbing ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren eines Arbeitnehmers durch Mitarbeiter oder Vorgesetzte zu verstehen.

Die Gerichte haben über den Inhalt der Gespräche gar nicht erst Beweis erhoben. Denn selbst bei der Unterstellung, dass das Vorbringen der Mitarbeiterin richtig sei, fehle es an einer systematischen, zielgerichteten Persönlichkeitsverletzung. Bei der Beurteilung, ob ein solches Verhalten festgestellt werden kann, „ist stets zu berücksichtigen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen.“ Die Betrachtung müsse objektiv, d. h. ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers erfolgen.

Fazit:

Rechnen Sie nicht mit Schadenersatzansprüchen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wegen „Mobbing" aufgegeben haben. Das führt nicht zum Erfolg.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen