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Steuerrecht Steuerbonus bei doppelter Haushaltführung

Ein Zeitsoldat behielt seine Mietwohnung im Kölner Raum, obwohl er in einer 650 km entfernten Kaserne stationiert war. Er bat um Versetzung in die Nähe seines Heimatorts, wo seine schwerbehinderte Mutter wohnte. Das klappte aber erst nach mehr als drei Jahren. Die Ausgaben für seine Wohnung am Heimatort machte er in diesen drei Jahren beim Finanzamt steuermindernd geltend: wegen doppelter Haushaltsführung.

Der Bundesfinanzhof billigte die Steuervergünstigung, obwohl der Soldat ledig war - und änderte damit seine Rechtsprechung (VI R 62/90). Bisher sei die doppelte Haushaltsführung nur dann als steuermindernd bewertet worden, wenn (trotz der berufsbedingten Abwesenheit des Steuerzahlers) in der Wohnung weiterhin "hauswirtschaftliches Leben" stattfand. Mit anderen Worten: Wenn der Steuerzahler verheiratet war.

Das sei nicht mehr zeitgemäß, fanden die obersten Finanzrichter nun. Nicht nur der Kontakt zur Familie, sondern auch andere Gründe rechtfertigten den Wunsch, die bisherige Wohnung trotz Abwesenheit beizubehalten. Der Soldat habe den verständlichen Wunsch gehabt, während der Besuche bei der pflegebedürftigen Mutter in einer eigenen Wohnung unterzukommen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass sich am Heimatort auch sein Freundeskreis befinde.

Quelle: onlineurteile.de

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