Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerliche Anreize für grüne Investitionen: Die Empfehlung der EU-Kommission zum Clean Industrial Deal – Chancen und Hinweise für mittelständische Unternehmen

Was sieht die Empfehlung vor?

Die Kommission legt den Mitgliedstaaten nahe, innerhalb ihrer Steuergesetze spezielle Förderungen einzuführen. Kernpunkte sind:

1. Beschleunigte Abschreibungen

Unternehmen sollen Investitionen in grüne und energieeffiziente Technologien – zum Beispiel neue Maschinen oder emissionsfreie Fahrzeuge – schneller als bisher steuerlich abschreiben dürfen. Möglich ist sogar die vollständige Abschreibung im Jahr des Kaufs oder Leasings. Damit wird die Steuerlast spürbar gesenkt und der finanzielle Spielraum für weitere Investitionen verbessert. Wichtig: Auch Regelungen für Verlustvorträge werden empfohlen, sodass nicht sofort genutzte Steuervorteile später angerechnet werden können.

2. Steuergutschriften und Flexibilität

Als zweite wichtige Säule werden Steuergutschriften für Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz vorgeschlagen. Diese können direkt von der Körperschaftsteuer abgezogen werden. Sollte der Betrieb im Jahr der Investition nicht genügend steuerpflichtige Gewinne haben, kann die Steuergutschrift bis zu vier Jahre vorgetragen oder – unter bestimmten Bedingungen – ausgezahlt werden. Zudem sollen Angaben auch mit anderen Steuerarten verrechnet werden können, sofern das nationale Recht das zulässt.

3. Klarer Rahmen durch EU-Beihilferecht und CISAF

Zwei Dinge sind zu beachten: Erstens legt der neue Beihilferahmen „CISAF“ Höchstgrenzen für die steuerlichen Förderungen pro Vorhaben fest. Zweitens müssen sämtliche Maßnahmen mit dem europäischen Beihilferecht in Einklang stehen. Typische Fallstricke liegen hier in unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen oder der Förderung von Investitionen ohne echten Klimabezug.

Praktische Umsetzung und Herausforderungen

Mittelständische Unternehmen sollten prüfen, ob ihre nachhaltigen Investitionen unter die neuen Spielregeln fallen und möglichst frühzeitig Nachweise dokumentieren. Die steuerlichen Vorteile greifen nur, wenn die Regelungen im jeweiligen Mitgliedstaat umgesetzt und die EU-Beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Auch Transparenz (z. B. durch öffentliche Dekarbonisierungspläne) wird künftig wichtiger.

Fazit: Chancen nutzen, Entwicklung aktiv begleiten

Die Empfehlung ebnet den Weg für steuerliche Anreize bei grünen Investitionen, ist aber noch keine verbindliche Gesetzgebung. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt abstimmen, um geplante Investitionen optimal auszurichten und Risiken zu vermeiden.

Beitrag veröffentlicht am
20. Oktober 2025

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

Beitrag lesen