Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.11.2020-5 UF 110/20 Übernachtungen von Kleinkindern

In welchem Umfang ist der Umgang mit Klein- und Kleinstkindern zu gewähren? Gehören Übernachtungen dazu?

Immer wieder kommt es zwischen getrenntlebenden Eltern zu Streit, in welchem Umfang mit Klein- und Kleinstkindern Umgang zu pflegen ist und Umgang gewährt werden muss. Das Amtsgericht regelte zunächst den Umgang wie folgt: Der Vater sollte am letzten Samstag im Monat in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am darauf folgenden Sonntag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr jeweils den Umgang mit dem Kind pflegen. Der Vater nahm allerdings diese Umgangstermine nicht wahr. Das Oberlandesgericht hat zunächst den verfassungsmäßigen Rang des Umgangsrechts herausgearbeitet. Sodann hat es sich mit der Frage befasst, inwieweit es einerseits dem Kind zuträglich ist, bereits Übernachtungen bei demjenigen Elternteil durchzuführen, bei dem es nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, andererseits hat es sich mit der Frage befasst, inwieweit die Besuchskontakte zu einer übermäßigen Belastung bei dem umgangsberechtigten Elternteil führen. Im Ergebnis hat das Gericht darauf abgestellt, dass bei so kleinen Kindern wie in diesem Fall häufigere Kontakte aufgrund der noch nicht so gut ausgeprägten Erinnerungsfähigkeit eines Kindes in diesem Alter besser sind, als seltenere Umgangskontakte mit Übernachtungen. Auch ist es dem Antragsteller nicht mit dessen Einwendungen gefolgt, für ihn seien die Besuchskontakte finanziell nicht zu schultern, da er als Grundschullehrer vollschichtig Bediensteter war und in diesem Zusammenhang davon auszugehen wäre, dass ein ausreichendes Einkommen auch zur Verfügung stünde, um die Umgangskontakte, wie sie das Amtsgericht festgelegt hatte, zu finanzieren.

Fazit

Es ist daher festzuhalten, dass gemäß ständiger Rechtsprechung gerade bei sehr kleinen Kindern die Gerichte sehr zurückhaltend sind, wenn es um die Umsetzung von Umgangskontakten mit Übernachtungen geht und im Regelfall erst eine Phase der Gewöhnung voran schicken, bevor die Umgangskontakte dann auf Umgangskontakte mit Übernachtungsmöglichkeiten ausgeweitet werden.

Beitrag veröffentlicht am
28. Mai 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen