Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.11.2020-5 UF 110/20 Übernachtungen von Kleinkindern

In welchem Umfang ist der Umgang mit Klein- und Kleinstkindern zu gewähren? Gehören Übernachtungen dazu?

Immer wieder kommt es zwischen getrenntlebenden Eltern zu Streit, in welchem Umfang mit Klein- und Kleinstkindern Umgang zu pflegen ist und Umgang gewährt werden muss. Das Amtsgericht regelte zunächst den Umgang wie folgt: Der Vater sollte am letzten Samstag im Monat in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am darauf folgenden Sonntag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr jeweils den Umgang mit dem Kind pflegen. Der Vater nahm allerdings diese Umgangstermine nicht wahr. Das Oberlandesgericht hat zunächst den verfassungsmäßigen Rang des Umgangsrechts herausgearbeitet. Sodann hat es sich mit der Frage befasst, inwieweit es einerseits dem Kind zuträglich ist, bereits Übernachtungen bei demjenigen Elternteil durchzuführen, bei dem es nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, andererseits hat es sich mit der Frage befasst, inwieweit die Besuchskontakte zu einer übermäßigen Belastung bei dem umgangsberechtigten Elternteil führen. Im Ergebnis hat das Gericht darauf abgestellt, dass bei so kleinen Kindern wie in diesem Fall häufigere Kontakte aufgrund der noch nicht so gut ausgeprägten Erinnerungsfähigkeit eines Kindes in diesem Alter besser sind, als seltenere Umgangskontakte mit Übernachtungen. Auch ist es dem Antragsteller nicht mit dessen Einwendungen gefolgt, für ihn seien die Besuchskontakte finanziell nicht zu schultern, da er als Grundschullehrer vollschichtig Bediensteter war und in diesem Zusammenhang davon auszugehen wäre, dass ein ausreichendes Einkommen auch zur Verfügung stünde, um die Umgangskontakte, wie sie das Amtsgericht festgelegt hatte, zu finanzieren.

Fazit

Es ist daher festzuhalten, dass gemäß ständiger Rechtsprechung gerade bei sehr kleinen Kindern die Gerichte sehr zurückhaltend sind, wenn es um die Umsetzung von Umgangskontakten mit Übernachtungen geht und im Regelfall erst eine Phase der Gewöhnung voran schicken, bevor die Umgangskontakte dann auf Umgangskontakte mit Übernachtungsmöglichkeiten ausgeweitet werden.

Beitrag veröffentlicht am
28. Mai 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen