Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht Umgangsrecht: Einschulungsfeier darf ohne den Vater stattfinden

Ein Recht, an der Einschulungsfeier seines Kindes teilzunehmen, steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zu, wenn beim Aufeinandertreffen beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind zu befürchten sind. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.

Sachverhalt

Die Eltern des Kindes leben getrennt. Es gab schon mehrere Verfahren. Zuletzt hat das Amtsgericht (AG) die elterliche Sorge für beide Kinder auf die Mutter übertragen. Dem Vater hat es ein Umgangsrecht unter Begleitung des Kinderschutzbundes eingeräumt. Der Vater hat im Sorgerechts- und auch im Umgangsverfahren Beschwerden eingelegt. Die Verfahren laufen noch.

Nun wollte der Vater an der Einschulungsfeier eines der Kinder teilnehmen. Die Mutter lehnte dies ab. Daraufhin beantragte der Vater erfolglos den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Mutter auferlegt wird, ihn an der Feier teilnehmen zu lassen.

Das sagt das Oberlandesgericht

Das Umgangsrecht umfasst zwar i. d. R. auch das Recht, an besonderen Ereignissen, z. B. einer Einschulungsfeier, teilzunehmen. Dies setzt aber voraus, dass beide Eltern spannungsfrei daran teilnehmen können. Die familiäre Belastung darf die Veranstaltung nicht überschatten. Seitdem der Vater der Mutter sexuellen Missbrauch der Kinder vorgeworfen hatte, können beide nicht mehr vernünftig kommunizieren. Es drohen Feindseligkeiten. Die Einschulung ist für ein Kind mit hohen Erwartungen und einer besonderen Gefühlslage (Stolz und Vorfreude sowie Aufregung und Respekt) verbunden. Daher muss eine Eskalation mit ggf. traumatischen Folgen für das Kind verhindert werden.

Folge: Der Vater musste hier „draußen bleiben“.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.8.2021, 2 UFH 2/21

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

Beitrag lesen
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

Beitrag lesen