Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen: BMF passt Umsatzsteuer-Anwendungserlass an

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 02.11.2020 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen herausgegeben. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist in diesem Zusammenhang angepasst worden.

Mit der sogenannten Gutschein-Richtlinie, die am 27.06.2016 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, sind spezielle Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie eingefügt worden. Die Gutschein-Richtlinie wurde mit Wirkung vom 01.01.2019 in nationales Recht umgesetzt. Mit diesen neuen Regelungen soll zukünftig eine einheitliche steuerliche Behandlung von im Binnenmarkt gehandelten Gutscheinen sichergestellt werden. Die Richtlinie soll insbesondere Wettbewerbsverzerrungen sowie eine Doppel- bzw. Nichtbesteuerung vermeiden.

In seinem aktuellen Schreiben äußert sich das BMF insbesondere zur Definition und Abgrenzung von Gutscheinen. Ferner gibt das BMF zahlreiche Erläuterungen und Beispiele zu Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens sind erstmals auf Gutscheine anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn ab dem 01.01.2019 und vor dem 02.02.2021 ausgestellte Gutscheine von den Beteiligten nicht diesen Vorschriften gemäß behandelt worden sind.

Beitrag veröffentlicht am
1. März 2021

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Wohnungstürschlüssel
Mietrecht, Wohnraummietrecht
26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

Beitrag lesen
sport-run-laufen-gleich-wettkampf
Arbeitsrecht
25.02.2026

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

Beitrag lesen
Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen