Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Sozialrecht aktuell Verkleidung auf Krankenversicherungskarte

Das Sozialgericht Hamburg weist mit Beschluss vom 14.07.2020 (S30 KR10 24/20 ER) darauf hin, dass gesetzlich krankenversicherte Personen auf dem für die Gesundheitskrankenkarte zu erstellendem Lichtbild nicht verkleidet sein dürfen.

Im konkreten Fall hatte der Antragsteller ein Lichtbild bei seiner Krankenkasse eingereicht, auf dem er eine Weihnachtsmannmütze trägt. Das Sozialgericht führt hierzu aus, dass die Gesundheitskrankenkarte auch der Identifikation des gesetzlich Versicherten dient und daher Verkleidungen oder bewusste Veränderungen des persönlichen Erscheinungsbildes auf dem Lichtbild nicht zulässig sind.

Vergleichbare Entscheidungen liegen auch vor z. B. für die Wiedergabe einer vollständig anderen Person oder eines fiktiven Charakters wie z. B. des Krümelmonsters aus der Sesamstraße.

Beitrag veröffentlicht am
23. Dezember 2020

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen
arzt rezept bescheinigung medizin
Gesundheitsrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Totalgewinnprognose: Wenn das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellt

Gerade in der Anfangsphase einer Selbständigkeit sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Das Finanzamt erkennt sie in der Regel in den ersten Jahren auch an. Je länger die Verlustperiode jedoch andauert, desto mehr wächst der Verdacht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, sondern die Tätigkeit ausgeübt wird, um etwa Steuern zu sparen.

Beitrag lesen