Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Home-Office Pauschale, Fristen zur Einkommensteuererklärung, steuerfreier Bonus Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Fristen zur Einkommensteuererklärung verlängert

Der Bundesrat hat am 10.06.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Damit wurden die Einkommensteuer-Erklärungsfristen für Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, wie folgt verlängert:

  • Erklärungen für 2020: Abgabe bis 31.08.2022
  • Erklärungen für 2021: Abgabe bis 31.08.2023
  • Erklärungen für 2022: Abgabe bis 31.07.2024
  • Erklärungen für 2023: Abgabe bis 31.05.2025
  • Erklärungen für 2024: Abgabe bis 30.04.2026

Mit der Verlängerung der Erklärungsfristen soll vor allem auf die hohe Belastung bei den Steuerberatern Rücksicht genommen werden, die in der Corona-Krise viele zusätzliche Aufgaben übernommen haben, um beispielsweise Hilfen und Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen und Arbeitgeber zu beantragen. Mehrarbeit kommt auf die Beraterschaft auch wegen der vermehrt anfallenden Grundsteuer-Feststellungserklärungen zu.

Hinweis: 

Neben den Fristverlängerungen sieht das Gesetz unter anderem noch die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale (jährlich 600 €) für 2022 vor. Zudem wurde mit dem Gesetz ein steuerfreier Bonus für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Höhe von 4.500 € geschaffen, den die Arbeitgeber an die Beschäftigten auszahlen können. Zudem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um ein Jahr verlängert - sie gilt nun auch für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Diese Regelung war ursprünglich auf in den Jahren 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begrenzt.

Quellen

4. Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2022, BGBl I S. 911; www.bundesrat.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

Beitrag lesen