Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wettbewerbsrecht Was bedeutet „klimaneutral“?

Das Unternehmen Katjes stellt Lakritze und Fruchtgummis her. In einem Lebensmittel-Fachblatt warb Katjes damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren. Die Werbung zeigte außerdem ein Logo mit dem Begriff „klimaneutral“ und einen QR-Code, mit dem Interessierte die Internetseite „ClimatePartner“ aufrufen konnten.

Richtig ist: Katjes unterstützt Klimaschutzprojekte, um den CO2-Ausstoß bei der Produktion auszugleichen. Die Herstellung der Süßwaren selbst ist nicht emissionsfrei. Deshalb beanstandete die Frankfurter Wettbewerbszentrale die Reklame als irreführend und verlangte Unterlassung. Den Verbrauchern würden wichtige Informationen darüber vorenthalten, wie die Klimaneutralität zustande komme. Das sei erklärungsbedürftig.

Zunächst scheiterte die Wettbewerbszentrale mit ihrer Klage. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befand, informierte Verbraucher fassten den Begriff „klimaneutral“ ohnehin im Sinn einer ausgeglichenen CO2-Bilanz auf und wüssten, dass Unternehmen diese Bilanz auch durch Kompensationszahlungen an Klimaschutzprojekte erreichten könnten. Zudem würden Interessierte online umfassend darüber informiert. 

Das reiche nicht aus, entschied jedoch der Bundesgerichtshof (I ZR 98/23). Ergänzende Informationen an anderer Stelle, außerhalb der umweltbezogenen Werbung, genügten nicht, wenn ein so mehrdeutiger Begriff verwendet werde. Reklame mit dem Begriff „klimaneutral“ sei irreführend, wenn sie nicht zugleich klarstelle, wie er genau gemeint sei. 

Denn die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Begriff „klimaneutral“ zu interpretieren, seien für umweltbewusste Verbraucher keine gleichwertigen Alternativen: Den CO2-Ausstoß bei der Produktion zu verringern sei im Vergleich zu Ausgleichszahlungen vorzugswürdig.

Die Irreführung wirke sich auch auf den Wettbewerb aus, weil die (echte oder vermeintliche) Klimaneutralität der Produkte für die Kaufentscheidung von Verbrauchern immer wichtiger werde. Gerade bei Umweltaussagen bestehe hohe Täuschungsgefahr und dementsprechend auch ein hohes Informationsbedürfnis der Kunden in Bezug auf Bedeutung und Inhalt der Begriffe.

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2024 – I ZR 98/23

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen
Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

Beitrag lesen
KI-Computer-AI-Internet-IT
Wettbewerbsrecht, IT-Recht
01.06.2026

KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

Beitrag lesen