Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wettbewerbsrecht Was bedeutet „klimaneutral“?

Das Unternehmen Katjes stellt Lakritze und Fruchtgummis her. In einem Lebensmittel-Fachblatt warb Katjes damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren. Die Werbung zeigte außerdem ein Logo mit dem Begriff „klimaneutral“ und einen QR-Code, mit dem Interessierte die Internetseite „ClimatePartner“ aufrufen konnten.

Richtig ist: Katjes unterstützt Klimaschutzprojekte, um den CO2-Ausstoß bei der Produktion auszugleichen. Die Herstellung der Süßwaren selbst ist nicht emissionsfrei. Deshalb beanstandete die Frankfurter Wettbewerbszentrale die Reklame als irreführend und verlangte Unterlassung. Den Verbrauchern würden wichtige Informationen darüber vorenthalten, wie die Klimaneutralität zustande komme. Das sei erklärungsbedürftig.

Zunächst scheiterte die Wettbewerbszentrale mit ihrer Klage. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befand, informierte Verbraucher fassten den Begriff „klimaneutral“ ohnehin im Sinn einer ausgeglichenen CO2-Bilanz auf und wüssten, dass Unternehmen diese Bilanz auch durch Kompensationszahlungen an Klimaschutzprojekte erreichten könnten. Zudem würden Interessierte online umfassend darüber informiert. 

Das reiche nicht aus, entschied jedoch der Bundesgerichtshof (I ZR 98/23). Ergänzende Informationen an anderer Stelle, außerhalb der umweltbezogenen Werbung, genügten nicht, wenn ein so mehrdeutiger Begriff verwendet werde. Reklame mit dem Begriff „klimaneutral“ sei irreführend, wenn sie nicht zugleich klarstelle, wie er genau gemeint sei. 

Denn die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Begriff „klimaneutral“ zu interpretieren, seien für umweltbewusste Verbraucher keine gleichwertigen Alternativen: Den CO2-Ausstoß bei der Produktion zu verringern sei im Vergleich zu Ausgleichszahlungen vorzugswürdig.

Die Irreführung wirke sich auch auf den Wettbewerb aus, weil die (echte oder vermeintliche) Klimaneutralität der Produkte für die Kaufentscheidung von Verbrauchern immer wichtiger werde. Gerade bei Umweltaussagen bestehe hohe Täuschungsgefahr und dementsprechend auch ein hohes Informationsbedürfnis der Kunden in Bezug auf Bedeutung und Inhalt der Begriffe.

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2024 – I ZR 98/23

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen