Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wettbewerbsrecht Was bedeutet „klimaneutral“?

Das Unternehmen Katjes stellt Lakritze und Fruchtgummis her. In einem Lebensmittel-Fachblatt warb Katjes damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren. Die Werbung zeigte außerdem ein Logo mit dem Begriff „klimaneutral“ und einen QR-Code, mit dem Interessierte die Internetseite „ClimatePartner“ aufrufen konnten.

Richtig ist: Katjes unterstützt Klimaschutzprojekte, um den CO2-Ausstoß bei der Produktion auszugleichen. Die Herstellung der Süßwaren selbst ist nicht emissionsfrei. Deshalb beanstandete die Frankfurter Wettbewerbszentrale die Reklame als irreführend und verlangte Unterlassung. Den Verbrauchern würden wichtige Informationen darüber vorenthalten, wie die Klimaneutralität zustande komme. Das sei erklärungsbedürftig.

Zunächst scheiterte die Wettbewerbszentrale mit ihrer Klage. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befand, informierte Verbraucher fassten den Begriff „klimaneutral“ ohnehin im Sinn einer ausgeglichenen CO2-Bilanz auf und wüssten, dass Unternehmen diese Bilanz auch durch Kompensationszahlungen an Klimaschutzprojekte erreichten könnten. Zudem würden Interessierte online umfassend darüber informiert. 

Das reiche nicht aus, entschied jedoch der Bundesgerichtshof (I ZR 98/23). Ergänzende Informationen an anderer Stelle, außerhalb der umweltbezogenen Werbung, genügten nicht, wenn ein so mehrdeutiger Begriff verwendet werde. Reklame mit dem Begriff „klimaneutral“ sei irreführend, wenn sie nicht zugleich klarstelle, wie er genau gemeint sei. 

Denn die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Begriff „klimaneutral“ zu interpretieren, seien für umweltbewusste Verbraucher keine gleichwertigen Alternativen: Den CO2-Ausstoß bei der Produktion zu verringern sei im Vergleich zu Ausgleichszahlungen vorzugswürdig.

Die Irreführung wirke sich auch auf den Wettbewerb aus, weil die (echte oder vermeintliche) Klimaneutralität der Produkte für die Kaufentscheidung von Verbrauchern immer wichtiger werde. Gerade bei Umweltaussagen bestehe hohe Täuschungsgefahr und dementsprechend auch ein hohes Informationsbedürfnis der Kunden in Bezug auf Bedeutung und Inhalt der Begriffe.

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2024 – I ZR 98/23

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Informationstechnologie, Informationstechnologierecht, IT-Recht, Internetrecht, Europarecht
13.09.2025

EU AI Act 2025: Ihr Fahrplan für rechtssichere und erfolgreiche KI-Nutzung im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute zahlreiche Geschäftsprozesse – vom Kundenservice über das Personalmanagement bis hin zur Produktion und Logistik. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Effizienzsteigerungen, die KI-Systeme bieten. Mit der Verabschiedung des EU AI Act steht jedoch ein Paradigmenwechsel bevor.

Beitrag lesen
Auto-Unfall-Verkehr
Schadensrecht, Schadensersatzrecht
28.08.2025

Fiktive Schadensabrechnung trotz niedrigerer tatsächlicher Reparaturkosten?

Geschädigte müssen bei fiktiver Abrechnung keine tatsächlichen Reparaturkosten nachweisen

Beitrag lesen
Auto-Unfall-Verkehr
Gewährleistungsrecht, Kaufrecht
28.08.2025

Normaler Verschleiß oder Mangel?

Bei Gebrauchtwagen muss der Verkäufer nicht über typische Abnutzungserscheinungen aufklären

Beitrag lesen